Beachten Sie, dass die Clearingstelle keine behördlichen Aufsichtsbefugnisse hat, d.h. wir können nicht einseitig Netzbetreiber zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen auffordern.
Sollten für eine Anlagen die Voraussetzungen sowohl für eine EEG- als auch eine KfW-Förderung vorliegen, ist § 80a EEG zu beachten:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Rechtsfolgen der Anlagenzusammenfassung gem. § 24 EEG 2017 im Hinblick auf die Vergütungsreduzierung zu negativen Strompreisen gem. § 51 Abs. 1, Abs. 3
Auf Ersuchen des Landgerichts Ulm hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob nach dem Sachverhalt ein Verstoß gegen die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 1 EEG 2012 vorliegt, aufgrund dessen sich die EEG-Vergütung des Anlagenbetreibers auf null reduziert (im Ergebnis verneint).
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob für Strom, der in sog. Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wurde, dem Grunde nach ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (im Ergebnis bejaht) sowie ob Anschluss und Betrieb der Solaranlagen vorliegend den Anforderungen von § 10 Abs. 2
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wie die vergütungsseitige Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 von Solaranlagen auf insgesamt drei – teilweise aneinandergrenzenden – Gebäuden, die sich mit diversen Überschneidungen auf mehrere Flurstücke eines Obstbaubetriebes und
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem
Leitsätze:
Die vorliegende Analyse beleuchtet die Regulierungs- und Politikinstrumente für eine regionale Verteilung potentieller neuer Standorte für EE-Anlagen. Hierbei wurden mengen-, strom- oder entgeltbasierte Steuerinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz analysiert. Neben einer Abwägung der Vor- und Nachteile aktueller sowie optionaler Steuerungsinstrumente, bieten die Autoren juristische und ökonomische Umsetzungsempfehlungen.
In diesem Artikel werden die Schwierigkeiten und Erfolge von innovativen KWK-Systemen, die einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten hatten, aufgezeigt. Einige Anlagen könnten durch die pandemiebedingten Materialknappheiten nicht fertig gestellt werden. Zeit- und gestiegener Kostendruck seien eine Herausforderung. Eine Verlängerung der Realisierungsfrist um sechs Monate solle ihnen helfen, um Strafzahlungen zu vermeiden und dem Verlust des Zuschlags entgegenwirken.
Aus dem EEG ergeben sich Anforderungen an das Vorhalten von technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung von Erzeugungsanlagen nach § 9 EEG durch den Netzbetreiber. Von diesen Anforderungen sind die Vorgaben zu unterscheiden, die sich aus den §§ 13 ff.
Dieser Aufsatz wirft einen Blick auf den immer steigenden Bedarf von Energiespeicher für PV-Anlagen. Mit abnehmender EEG-Vergütung sollen immer mehr Anlagenbetreiberinnen auf Eigenverbrauch umsteigen. Bei diesem Umstieg könne ein Speicher den Eigenverbrauch enorm erhöhen, die Netzbelastung senken und die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
Leitsätze:
Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.
Die Clearingstelle hat am 5. Mai 2022 den Hinweis zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen” beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Sachverhalt: Ein PV-Anlagenbetreiber erhielt für seine im Rahmen des Marktintegrationsmodells eingespeisten Strommengen eine Vergütung nach dem EEG.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 11. März 2021 online als Liveübertragung stattgefunden hat. Thematisch drehte sich das Fachgespräch um die Änderungen für Solar- und Biomasseanlagen durch das EEG 2021.
Sachverhalt: Dem EuGH befasste sich im Vorabentscheidungsverfahren mit der Änderung der Förderbedingungen von Fotovoltaikanlagen bei geschlossenen Vereinbarungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag kurzfristige Änderungen, die sich bei der EEG-2021-Novelle „auf den letzten Metern" vor der Verabschiedung des Gesetzes noch ergeben haben.
Die Autoren bereiten einen Überblick über die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zum EEG 2017 im Jahr 2020.
Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag die Entscheidung des BGH zum Begriff der "unmittelbaren räumlichen Nähe" bei der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des