Auf Ersuchen des Landgerichts Ulm hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob nach dem Sachverhalt ein Verstoß gegen die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 1 EEG 2012 vorliegt, aufgrund dessen sich die EEG-Vergütung des Anlagenbetreibers auf null reduziert (im Ergebnis verneint).
Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.
Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei Vergütungsverringerung auf null nach BGH-Urteil vom 18.11.2015
Die Autorin befasst sich in Ihrem Beitrag mit den Folgen der BGH-Entscheidung vom 18. November 2015 (Az. VIII ZR 304/14), die den Anspruch auf Wertersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Pflichtverstoß des Anlagenbetreibers zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung betrifft.
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung nicht nachkommt (hier: bejaht.
Der Autor gibt einen Überblick über die Neuregelungen zum Netzanschluss im EEG 2014 und untersucht, welche Änderungen sich daraus für Netzbetreiber ergeben. Er geht dabei zunächst auf die Auskunftspflichten des Netzbetreibers ein und erläutert anschließend die Regelungen zum Netzanschluss.
Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.
Ab dem 1.
§ 9 EEG (vormals § 6 EEG) regelt, welche technischen Anforderungen Anlagen i.S.d. EEG und des KWKG erfüllen müssen.