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Suche in EEG 2021 §§ 39 bis 39f, 39h

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekanntgegeben. Das Ausschreibungsverfahren befasste sich mit Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen sondern Biogas zur Stromerzeugung nutzen, welches an anderer Stelle eingespeist wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

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Studie

Die vorliegende Analyse beleuchtet die Regulierungs- und Politikinstrumente für eine regionale Verteilung potentieller neuer Standorte für EE-Anlagen. Hierbei wurden mengen-, strom- oder entgeltbasierte Steuerinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz analysiert. Neben einer Abwägung der Vor- und Nachteile aktueller sowie optionaler Steuerungsinstrumente, bieten die Autoren juristische und ökonomische Umsetzungsempfehlungen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Januar 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekannt gemacht. Das Ausschreibungsverfahren befasst sich mit Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt. Gebotstermin war der 1. Dezember 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Januar 2022, so dass die Bekanntgabe am 21. Januar 2022 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die mit dem EEG 2021 einhergehenden Änderungen für die Förderung von Biomethananlagen. Der Autor geht dabei auf die grundsätzlichen Anforderungen an Biomethananlagen, die Änderungen der Ausschreibungen inklusive der neuen Südquote sowie Sonderfragen zur Biomethannutzung ein.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit den Ausschreibungssystem für Biogasanlagen im EEG 2021. Die Autoren begrüßen auf der einen Seite insbesondere die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens sowie die Anhebung der zulässigen Höchstwerte der Gebote. Auf der anderen Seite kritisieren sie jedoch die komplexen Regelungen zum Flexibilitätszuschlag sowie dem Zuschlagsverfahren.

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit dem neuen Ausschreibungssegment für hochflexible Biomethananlagen und geht dabei auf die Vergütung, die Vergütungsvoraussetzungen, die Ausschreibung und das Geschäftsmodell ein. Das neue Ausschreibungssegment fördere eine flexible Bereitstellung von Strom, weshalb diese Anlagen während geringer Stromproduktion durch andere EE-Anlagen zu fahren seien. Das Segment führe zu einer höheren Nachfrage nach Biomethan und damit wohl auch zu höheren Preisen.

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