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Suche in EEG 2021 §§ 37 bis 38a

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) (für ausschreibungspflichtige Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 MW) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Für PV-Anlagen entlang von Schienenwegen und Autobahnen ist zwischen zwei Vergütungstatbeständen zu unterscheiden:

1.- Anlagen in einer Entfernung von 500 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. November 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2022 als erfolgt gilt.

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Studie

Die Studie „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele - Notwendigkeit und mögliche Umsetzungsoptionen“ im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA), durchgeführt durch die Bosch & Partner GmbH, d

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Studie

Die vorliegende Analyse beleuchtet die Regulierungs- und Politikinstrumente für eine regionale Verteilung potentieller neuer Standorte für EE-Anlagen. Hierbei wurden mengen-, strom- oder entgeltbasierte Steuerinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz analysiert. Neben einer Abwägung der Vor- und Nachteile aktueller sowie optionaler Steuerungsinstrumente, bieten die Autoren juristische und ökonomische Umsetzungsempfehlungen.

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Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. November 2021 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. November 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. November 2021, so dass die Bekanntgabe am 07. Dezember 2021 als erfolgt gilt.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibungen von Solaranlagen unter Geltung des EEG 2021. Hierzu gehört im Abschnitt 3 EEG 2021 der Unterabschnitt 3 für Solaranlagen des ersten Segments und der Unterabschnitt 4 für Solaranlagen des zweiten Segments.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land unter Geltung des EEG 2021.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juli 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2021, so dass die Bekanntgabe am 22. Juli 2021 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die Voraussetzungen zum 15-Meter-Korridor gelten nur für Freiflächenanlagen, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden oder bei ausschreibungspflichtigen Anlagen, wenn der Gebotstermin in diesem Zeitraum lag (vgl.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.

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Aufsatz

Der Beitrag gibt einen Überblick über Neuregelungen im EEG 2021. Die Autorin geht dabei insbesondere auf Änderungen für die Solarenergie ein, wie beispielsweise die Trennung in Segmente, die Steigerung der Gebotsgröße auf 20 MW und die Erweiterung der Flächenkulisse. Im Bereich der Windenergie werden u.a. der eingeführte Korrekturfaktor, die Südquote und die finanzielle Beteiligung von Kommunen beleuchtet.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen oder Grünanlagen können gemäß  § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h) und i) EEG 2023 Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments abgeben werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nach bisherigem Kenntnisstand der Clearingstelle existiert keine zentrale Stelle, die darüber Auskunft erteilt, ob - bezogen auf einen konkreten Ort, an dem eine PV-Installation in Betrieb genommen worden ist oder werden soll - weitere PV-Anlagen innerhalb von 2 oder 4 km in Betrieb genommen worden sind oder werden.
 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Von den Regelungen im EEG, die sich auf Flächen „längs von Autobahnen“ beziehen, sind nur Straßen erfasst, die nach § 2 FStrG als Bundesautobahnen gewidmet und/oder nach StVO als Autobahnen beschildert sind. Sonstige Bundesstraßen sind keine Autobahnen im Sinne der Regelung. Eine nähere Begründung können Sie dem Hinweis 2011/8 unter Abschnitt 2.2 entnehmen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt auf die Art des Verkehrsweges und die konkreten Umstände der Stilllegung an.

Sinn und Zweck der Norm ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf verkehrlich genutzten Flächen, deren wirtschaftlicher Wert gemindert bzw. die durch Emissionen beeinträchtigt sind. Flächen entlang endgültig stillgelegter Verkehrswege sind aber keinen Einwirkungen mehr ausgesetzt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Vor Inkrafttreten des EEG 2021 durften Freiflächenanlagen in einer Entfernung bis zu 110 Meter von der „befestigten Fahrbahn“ errichtet werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

In den meisten Fällen ja.

Bei vielen Freiflächenanlagen muss die Anlage entweder im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder auf einer Fläche errichtet werden, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 BauGB (z.B. Planfeststellungen) durchgeführt worden ist.

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