Was ist ein intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist „eine über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung“ (§ 2 Nr. 7 MsbG).
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 22. Februar 2023 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Kostentragung für Zählertausch gem.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem
Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der vorläufigen Überprüfung der Allgemeinverfügung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu intelligenten Messsystemen. Die Klägerin beabsichtigt mit ihrer Beschwerde die Aufhebung der Vorinstanz bzgl. ihres Widerspruchs gegenüber der Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Bejaht.
Der Aufsatz behandelt das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen und geht dabei auf den Hintergrund, den Verfahrensverlauf und die Begründung des OVGs näher ein.
Der Aufsatz behandelt den aktuellen Stand von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) für Erzeugungsanlagen von erneuerbaren Energien. Dabei geht er auf die Systematik der regelnden Gesetze, den Status Quo und die Marktanalyse seitens des BSI ein. Auch behandelt er die Neuregelungen des am 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG 2021 und gibt eine abschließende Bewertung.
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzgl. der technischen Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Verneint.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 6. Februar 2020 ein Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 15.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. September 2020 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ beschlossen.
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Vor dem Hintergrund der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und zeitgleicher Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) betrachtet der Autor die Messung und Bilanzierung von Letztverbrauchern, die mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sind und einen Jahresstromverbrauch bis maximal 10.000 kWh aufweisen.
Der Autor gibt einen Überblick über die Komplexität des Energierechts und die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft ergeben.
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.
In dem Beitrag werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen des Strommarktgesetzes, EEG 2017, Digitalisierungsgesetzes sowie des Diskussionsentwurfs zur Änderung des Energie- und Stromsteuerrechts auf ihre Bedeutung für die Stromspeicherung hin analysiert. Dabei beleuchten die Autoren insbesondere durch die Regelungen entstehende wirtschaftliche Entlastungen, Chancen, aber auch Einschränkungen für den Betrieb von Stromspeichern.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nicht mehr existiert. Gern verweisen wir Sie auf die Häufige Rechtsfrage 156 „Müssen Überschusseinspeisungs-EEG-Anlagen die Erzeugung messtechnisch erfassen ?“.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2022/15-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle zu klären, inwieweit beim Zähleraustausch anlässlich der Inbetriebnahme einer EEG- bzw.