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Rechtsprechung– EnZR 68/23
Aktenzeichen: EnZR 68/23
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Leitsätze:

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Politisches Programm

Gemäß § 98 EEG 2023 legt der Bund-Länder-Kooperationsausschuss der Bundesregierung regelmäßig einen Bericht über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor. Grundlage des vorliegenden fünften Berichts sind die von den Ländern übermittelten Daten für den Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2024 sowie ergänzende Informationen für das erste Halbjahr 2025.

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Am 24. September 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 24. September 2025 und gilt am 1. Oktober 2025 als bekanntgegeben.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 ändert die folgenden Gesetze:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 3. Juli 2025 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2025 als erfolgt gilt.

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Am 3. Juli 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025 und gilt am 10. Juli 2025 als bekanntgegeben.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze sieht die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Dadurch sollen für diese Flächen und Gebiete verschlankte Zulassungsverfahren gelten.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindSeeG

Der Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, die unverzügliche Rettung und medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen, die bei Bau- und Servicearbeiten an Offshore-Einrichtungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee verunfallen oder erkranken. Betreiber solcher Anlagen sollen künftig verpflichtet werden, einen betrieblichen Rettungsdienst einzurichten. Darüber hinaus ist die Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgesehen.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 „Renewable Energy Directive III“ (bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs, verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.

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Am 23. Mai 2025 hat die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1735 erlassen. Diese legt fest, welche Endprodukte mit Netto-Null-Technologien und deren zentrale Bauteile künftig für die Bewertung des Resilienzbeitrags relevant sind.

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Am 25. März 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025 und gilt damit am 1. April 2025 als bekanntgegeben.

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Studie

Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Aktualisierung 2025“ gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.

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Rechtsprechung– XII ZR 76/24
Aktenzeichen: XII ZR 76/24
Gesetzesbezug: BGB

Leitsätze: 

1. Knüpfen die Parteien eines Mietvertrags den Beginn einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses, hängt die Beurteilung, ob in der Schwebezeit ein befristetes Mietverhältnis vorliegt, maßgeblich davon ab, welche rechtliche Bedeutung nach den Vorstellungen der Vertragsparteien dieser Vertragsgestaltung zukommen soll.

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Im Regelfall erhalten Windenergieanlagen an Land einen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Gesetz wurde am 27. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.

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Politisches Programm

Die vorliegende Kurzdokumentation beleuchtet, welche wirtschaftlichen Impulse von erneuerbaren Energien im Jahr 2024 ausgegangen sind und deren Rolle als Wirtschaftsfaktor. Dabei zeigt sich, dass die Investitionen im Bereich erneuerbaren Energien weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben, wobei insbesondere in den Bereich Photovoltaik investiert wurde, der damit deutlich vor der Windenergie liegt.
Im Vergleich zu Vorjahren zeigen sich bei den wirtschaftlichen Auswirkungen des Anlagenbetriebs kaum Veränderungen. 

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Politisches Programm

Die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) enthält, basierend auf aktuellen Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), Grafiken und Diagramme zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2024.

Dargestellt werden insbesondere die Anteilswerte der erneuerbaren Energien in den verschiedenen Sektoren, die Emissionsvermeidung und die wirtschaftlichen Effekte aus dem Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen.

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Rechtsprechung– 7 C 4.24
Aktenzeichen: 7 C 4.24
Gesetzesbezug: BImSchG, TA Lärm

Sachverhalt: Die Klägerin begehrt die Aufhebung einer Nebenbestimmung der ihr erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb mehrerer Windenergieanlagen, nach der der Anlagenbetrieb in der Nachtzeit nur schall- und leistungsreduziert zulässig ist. 

Ergebnis: Bejaht.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Fünfte Windenergie-auf-See-Verordnung – 5. WindSeeV)

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Gesetzentwurf

Der ursprüngliche Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus verfolgt unter anderem das Ziel, die Akzeptanz für den Windenergieausbau durch räumliche Steuerung zu erhöhen. Hierzu sieht der Entwurf einen Regelungsansatz vor, der dem Ziel einer räumlichen Begrenzung des Windenergieausbaus dient. Mit der Etablierung eines Plansicherungsinstruments soll den Planungsträgern ermöglicht werden, den ungesteuerten Zubau von Windenergieanlagen während laufender Planverfahren zu unterbinden.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#36

Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.

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Studie
Gesetzesbezug: BNatSchG 2010

Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Schutzgebiete des Naturschutzrechts und erneuerbare Energien – Auf einen Blick“ befasst sich mit der Vereinbarkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien mit bestehenden naturschutzrechtlichen Schutzgebieten.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Politisches Programm

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 30.

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