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Hinweisverfahren

Was ist ein Hinweisverfahren?

Im Hinweisverfahren klärt die Clearingstelle EEG|KWKG - ähnlich wie im Empfehlungsverfahren - allgemeine Fragen des EEG, des KWKG oder des MsbG über den Einzelfall hinaus. Diese betreffen jedoch i. d. R. nur einen Energieträger. Die Begründung eines Hinweises fällt deshalb kürzer aus als die Begründung einer Empfehlung.

Im Hinweisverfahren gibt es keine Parteien. Die Clearingstelle EEG|KWKG beteiligt vielmehr die von der jeweiligen Frage betroffenen, bei ihr akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen an der Entscheidungsfindung und bittet diese um Stellungnahme.

Die im Hinweisverfahren allgemein beantworteten Fragen können anschließend in Einigungs- und Votumsverfahren sowie schiedsrichterlichen Verfahren auf konkrete Einzelfälle angewendet und dabei auch ausdifferenziert oder weiterentwickelt werden.

Für welche Streitigkeiten eignet sich ein Hinweisverfahren?

Hinweisverfahren eignen sich für Streitigkeiten des EEG, des KWKG oder des MsbG, die eine Vielzahl von Anfragen zu einem Thema betreffen.

Was kostet ein Hinweisverfahren?

Hinweisverfahren sind entgeltfrei.

Wie läuft ein Hinweisverfahren ab?

 
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Clearingstelle EEG|KWKG Ablauf Hinweisverfahren

Ich habe Fragen zu einem laufenden oder abgeschlossenen Hinweisverfahren. Was soll ich tun?

Hatten Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG, so können Sie sich auch - unter Angabe des Aktenzeichens, unter dem wir die Anfrage führen - per Post oder Fax an uns wenden. Hatten Sie noch keinen Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG in der betreffenden Angelegenheit, so senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anfrageformular zu. Wenn Sie im weiteren Verlauf E-Mails an uns versenden wollen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datensicherheit und Verschlüsselung des E-Mail-Verkehres.


Zu den veröffentlichten Hinweisverfahren.