Hier finden Sie aktuelle Meldungen und Neuigkeiten, die für das Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung relevant sind.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 18. September 2025 grünes Licht für eine umfassende Änderung der deutschen Förderregelung für Strom aus Biomasse und Biogas gegeben. Das Fördervolumen wird um 7,9 Milliarden Euro aufgestockt, das Ausschreibungsvolumen erhöht und eine spezielle Quote für Wärmenetz-gebundene Biomasseanlagen eingeführt.
Im Regelfall erhalten Windenergieanlagen an Land einen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) sind kleine Photovoltaikanlagen, bestehend aus einem oder wenigen Solarmodulen, die den erzeugten Strom über eine Steckdose in das Haushaltsnetz einspeisen, um elektrische Geräte des täglichen Bedarfs mit Strom zu versorgen. Sie dienen in erster Linie dem Zweck Stromkosten zu senken.
Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ihren Netzbetreibern jährlich melden müssen, dass sie für das folgende Kalenderjahr die Volleinspeisevergütung nach § 100 Abs. 14 Satz 2 EEG 2021 bzw.
Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt.
Mit der Einführung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Strommengen aus EEG-Anlagen, deren Wirkleistungserzeugung ansonsten aufgrund von strombedingten Engpässen reduziert werden müsste, erweitert werden. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen demnach die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bei solchen Engpässen jene Strommmengen, die in Anlagen i. S. d.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.
Zum Jahreswechsel und mit Inkrafttreten des EEG 2023 am 1. Januar 2023 weist die Clearingstelle EEG|KWKG unter anderem auf folgende Neuerungen und Meldepflichten für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber hin:
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben am 10. Februar ihr Eckpunktepapier für den „Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz“ vorgestellt.
Inhaltlich behandelt es:
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere
Mit aktualisiertem Rundschreiben vom 29. Oktober 2021 erweitert das Bundesfinanzministerium den Kreis der Antragsberechtigten für eine ertragssteuerliche Vereinfachung (sog. Liebhaberei) auch auf Anlagenbetreiber, deren Anlage bereits vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden.
In diesem zweiseitigen Infoflyer haben wir die wesentlichen Informationen zur Arbeit der Clearingstelle für Sie zusammengefasst.