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Verfahrensvorschriften und Geschäftsverteilungsplan
Die Verfahrensvorschriften (früher Verfahrensordnung, abgekürzt: VerfO) der Clearingstelle EEG|KWKG regeln den Ablauf und die Durchführung aller sechs Verfahrensarten. Sie ermöglichen den Beteiligten, ihre Rechte und Pflichten in den einzelnen Verfahrensstufen von Anfang an einzuschätzen. Dadurch treten alle Beteiligten in den Verfahren als gleichberechtigte Akteure auf.
Die seit 2019 geltenden Verfahrensvorschriften finden Sie unten. Dort steht auch der aktuelle Anhang zur VerfO bereit. Im Anhang sind die Vereine, Verbände und sonstigen Interessengruppen (kurz: Verbände) sowie die öffentlichen Stellen aufgeführt, die sich bei der Clearingstelle EEG|KWKG akkreditiert oder registriert haben. Die Akkreditierung als Verband oder die Registrierung als öffentliche Stelle eröffnet bestimmte Mitwirkungsmöglichkeiten in den Verfahren der Clearingstelle. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Hinweisen zur Beteiligung von Institutionen.
Wenn Sie ältere Fassungen der Verfahrensvorschriften einsehen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an die unter „Kontakt“ angegebene Adresse.
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Die Clearingstelle EEG|KWKG erstellt gemäß § 33 VerfO einen Geschäftsverteilungsplan (GVP). Dieser regelt die Zuweisung der Anfragen an die Kammern und sorgt für eine gleichmäßige Arbeitsverteilung unter den Mitgliedern und Koordinatorinnen.
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