Die Verfahrensvorschriften (ehemals bezeichnet als Verfahrensordnung, daher abgekürzt: VerfO) der Clearingstelle EEG|KWKG regeln den Ablauf und die Durchführung aller sechs Verfahrensarten. Die Beteiligten können anhand der jeweiligen Vorschriften ihre Rechte und Pflichten in den einzelnen Verfahrensstadien von vornherein einschätzen. So ist dafür gesorgt, dass die Beteiligten in den Verfahren als gleichberechtigte Akteure auftreten können.
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- zu den aktuellen Verfahrensvorschriften
- sowie zum aktuellen Anhang zu den Verfahrensvorschriften der Clearingstelle EEG|KWKG.
Unter Downloads in der Kategorie „Verfahrensvorschriften“ finden Sie zudem ältere Fassungen.
Die Höhe des Entgeltes, das Clearingstelle EEG|KWKG für die Durchführung von Einigungsverfahren, schiedsrichterlichen Verfahren und Votumsverfahren erhebt, ergibt sich aus der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG (EntgeltO).
Im Anhang zur VerfO finden Sie die Liste derjenigen Vereine, Verbände und sonstiger Interessengruppen (kurz: Verbände) sowie der öffentlichen Stellen, die sich bei der Clearingstelle EEG|KWKG haben akkreditieren bzw. registrieren lassen. Sowohl die Akkreditierung als Verband als auch die Registrierung als öffentliche Stelle eröffnet bestimmte Mitwirkungsmöglichkeiten in den Verfahren der Clearingstelle EEG|KWKG. Nähere Informationen zur Akkreditierung bzw. Registrierung entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen unter Beteiligung von Institutionen. Auch den Anhang zur VerfO stellen wir für Sie unter Downloads in der Kategorie „Verfahrensvorschriften“ bereit.
Darüber hinaus gibt sich die Clearingstelle EEG|KWKG gemäß § 33 VerfO einen Geschäftsverteilungsplan (GVP). Dieser legt die Bearbeitung der Anfragen nach Kammern fest und dient dazu, eine gleichmäßige Arbeitsverteilung unter den Mitgliedern und Koordinatorinnen in der Clearingstelle EEG|KWKG zu gewährleisten. Der GVP ist unter Downloads in der Kategorie „Weitere Arbeitsordnungen“ abrufbar.