In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob für Strom, der in sog. Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wurde, dem Grunde nach ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (im Ergebnis bejaht) sowie ob Anschluss und Betrieb der Solaranlagen vorliegend den Anforderungen von § 10 Abs. 2
Leitsätze:
Aus dem EEG ergeben sich Anforderungen an das Vorhalten von technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung von Erzeugungsanlagen nach § 9 EEG durch den Netzbetreiber. Von diesen Anforderungen sind die Vorgaben zu unterscheiden, die sich aus den §§ 13 ff.
1) Bestimmung der installierten Leistung bei Solaranlagen
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat zur Bundestagswahl 2021 Empfehlungen für ein 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz erarbeitet.
Der Aufsatz behandelt den aktuellen Stand von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) für Erzeugungsanlagen von erneuerbaren Energien. Dabei geht er auf die Systematik der regelnden Gesetze, den Status Quo und die Marktanalyse seitens des BSI ein. Auch behandelt er die Neuregelungen des am 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG 2021 und gibt eine abschließende Bewertung.
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen für bestehende Biogasanlagen durch das EEG 2021. Grundsätzlich blieben dabei die Regelungen maßgeblich, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 für die entsprechende Anlage galten.
Sofern es sich bei dem Speicher um eine fiktive EEG-Anlage handelt: Ja.
Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.
Bis zum EEG 2021
Ja, sofern man ein diesbezügliches Vertragsangebot des Netzbetreibers angenommen hat (evtl. ist auch ein mündlicher oder konkludenter Vertragsschluss möglich) und der dadurch geschlossene Vertrag wirksam ist.
PV-Anlagen sind mit bestimmten Einrichtungen zum ferngesteuerten Abregelung der Einspeiseleistung auszustatten bzw. nachzurüsten (vgl. »Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für PV-Anlagen zu beachten?«).
Seit dem 1.
§ 9 EEG (vormals § 6 EEG) regelt, welche technischen Anforderungen Anlagen i.S.d. EEG und des KWKG erfüllen müssen.