Ja, Redundanz-BHKW sind im Markststammdatenregister (MaStR) zu registrieren.
Nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStrV) sind
Die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister(MaStR) ergibt sich nicht aus dem EEG sondern aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Lesen Sie dazu auch die
Anlagenbetreibende, die eine gesamte Anlage oder einzelne Module ihrer Solar-Anlage ersetzen, unterliegen gewissen Meldepflichten gegenüber:
Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.
Verstöße ab dem 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 führen Verstöße gegen § 9 EEG 2023 zu Strafzahlungen gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 gegenüber dem Netzbetreiber.
§ 9 EEG (vormals § 6 EEG) regelt, welche technischen Anforderungen Anlagen i.S.d. EEG und des KWKG erfüllen müssen.