Die Clearingstelle hat am 12. Januar 2026 die Einleitung eines Empfehlungsverfahrens zum Thema „Messkonzepte und Abnahmepflicht des Netzbetreibers sowie Umsetzungspflicht des gMSB“ beschlossen. In dem Empfehlungsverfahren soll insbesondere geklärt werden,
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in Wirtschaft und Bundesverwaltung zu gewährleisten. Dieser soll dazu beitragen, die Sicherheit und Resilienz kritischer, wesentlicher und wichtiger Einrichtungen gegenüber aktuellen cyberbezogenen und geopolitischen Risiken zu erhöhen. Durch die Einführung eines gestuften Meldeverfahrens für Sicherheitsvorfälle sollen bestehende Regelungen vereinheitlicht und der bürokratische Aufwand minimiert werden.
Fehlt ein (Einspeise-)Zähler, ist ungeeicht oder defekt, kann dies Folgen für den Vergütungsanspruch nach dem EEG haben. So besteht ein Vergütungsanspruch nach dem EEG nur dann, wenn die vergütungsfähige Strommenge eindeutig bestimmbar ist.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts sollen u.a die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt werden.
In dem Schiedsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob das vom Anlagenbetreiber vorgeschlagene Mess- und Abrechnungskonzept mit gemeinsamer Messung und Abrechnung sowohl im Übergabezähler als auch im Erzeugungszähler den messtechnischen Anforderungen des EEG und MsbG entspricht, auch wenn eine der beiden PV-Installationen den vergüteten Eigenverbrauch gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 in Anspruch nimmt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 27. März 2025 den Beschluss BK6-21-060 im Aufsichtsverfahren gem. § 76 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gegenüber der Netze BW GmbH erlassen.
Sowohl für EEG-Anlagen als auch für KWKG-Anlagen ist zur Ermittlung der in § 55 Abs. 3
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob ein Mess- und Abrechnungskonzept für zwei Solaranlagen den messtechnischen Anforderungen des EEG sowie des MsbG entspricht (im Ergebnis bejaht).
Bezüglich der Kosten für den Messstellenbetrieb ist entscheidend, was für eine Messeinrichtung eingebaut wurde:
BDEW Anwendungshilfe: Aktivitätsdiagramme zu den Marktregeln der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)
Die am 10.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 23. Januar 2025 die Anwendungshilfe „Einführungsszenario zum LFW24 - Lieferantenwechsel in 24 Stunden mit Auswirkungen auf GPKE / GeLi Gas Feiertagskalender“ veröffentlicht.
Die am 16. Januar 2025 von dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichte und am 10.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 2. Oktober 2024 die Anwendungshilfe „Umsetzungsfragenkatalog zur Marktkommunikation“ zur einheitlichen Anwendung von Marktprozessen veröffentlicht.
Auf Ersuchen des Landgerichts Ingolstadt hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das verfahrensgegenständliche Messkonzept geeignet ist, insbesondere die aus der kaufmännisch-bilanziellen-Weitergabe resultierende EEG-Ersatzstrommenge hinreichend genau i.S.d. EEG i.V.m dem
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat im September 2024 gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) einen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung veröffentlicht.
Die Ausstattung einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Fristen und Quoten des sog. bundesweiten Rollout-Plans (d
Die Digitalisierungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sollen sicherstellen, dass die Digitalisierung der Energiewende stets zum größten volkswirtschaftlichen Nutzen erfolgt.
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde das das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) umfassend novelliert. Die damit erforderlichen Anpassungen, wurden in Bezug auf den Lieferantenwechsel bereits durch den Beschluss BK6-22-024 umgesetzt.
Im Rahmen des Änderungsmanagements für Nachrichtentypbeschreibungen hat die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 02.04.2024 bis 29.04.2024 neue spartenübergreifende Nachrichtentypversionen konsultiert, die von der Expertengruppe EDI@Energy unter Projektführung des BDEW erarbeitet worden waren. Die im Zuge der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen wurden sodann mit Vertretern der Netzbetreiber, der Netznutzer, der Softwarebranche sowie der Bundesnetzagentur diskutiert.
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Anforderungen für die Kommunikation mit intelligenten Messsystemen (iMSys) und die Nutzung der Smart Meter Gateway (SMGW) Infrastruktur in Deutschland.
In dem Leitfaden wird die Schlussfolgerung festgehalten, dass einer Organisation derzeit bis zu vier Optionen zur Verfügung stehen, mittels derer sie die SMGW-Infrastruktur nutzen könne:
§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob ein geeichter Erzeugungszähler gemäß EEG i. V. m. dem
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde eine neue Kostentragungsregel (§ 3 Abs. 1 Satz 3 bis 6 i.V.m. § 7 MsbG) geschaffen.