Der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende des BMWK verfolgt das zentrale Ziel, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Hierfür sollen die aufwendigen Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe entbürokratisiert und die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt werden. Neben der Bündelung von Kompetenzen wird zudem eine zukunftsfeste und gerechte Verteilung der Kosten angestrebt.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 9. August 2022 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Kostentragung für Zählertausch gem.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Der Aufsatz befasst sich mit der Regulierung (reiner) Wasserstoffnetze und den vertraglichen Regelungen die im Zusammenhang mit der Energielieferung an den Letztverbraucher bestehen. Hierbei wird auf die Ergänzungen und Neuregelungen eingegangen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch ein entsprechendes, umfassendes Gesetzespaket, welches unter dem 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, erlassen hat. Die Autoren erkennen hierbei eine deutliche Erweiterung der Rechte für Letztverbraucher im Energielieferverhältnis.
Die Beschlusskammer verweist auf die Ausnahmeregelung bei der Messung und Bilanzierung der Energiemengen für volleinspeisende EE-Anlagen in der Direktvermarktung mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt (Beschluss vom 20.12.2018 - BK6-18-032).
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. September 2021 den Beschluss BK6-21-086 zur Entscheidung, ob eine Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes nach § 20 Abs. 1d EnWG in einer Kundenanlage Zählpunkte bereitstellen muss, positiv beschieden. § 20 Abs.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Modernisierungs- und Fortschrittsbarometer zum Grad der Digitalisierung der leitungsgebundenen Energiewirtschaft, Berichtsjahr 2020" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Am 17. Mai 2021 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Dokument „Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards - Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht.
Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der vorläufigen Überprüfung der Allgemeinverfügung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu intelligenten Messsystemen. Die Klägerin beabsichtigt mit ihrer Beschwerde die Aufhebung der Vorinstanz bzgl. ihres Widerspruchs gegenüber der Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Bejaht.
Der Beitrag befasst sich mit dem Aufbau digitaler Energiehandelsplattformen durch die Nutzung der Blockchain-Technologie. Insbesondere regionaler Stromhandel zwischen kleinteiligen Erzeugern von erneuerbarer Energie werde dadurch ermöglicht. Dies sei u.a. für Anlagen interessant, die aus der EEG-Förderung fallen, da mittels Smart Contracts stets die besten Preise erzielt würden.
Der Aufsatz behandelt das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen und geht dabei auf den Hintergrund, den Verfahrensverlauf und die Begründung des OVGs näher ein.
Der Aufsatz behandelt den aktuellen Stand von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) für Erzeugungsanlagen von erneuerbaren Energien. Dabei geht er auf die Systematik der regelnden Gesetze, den Status Quo und die Marktanalyse seitens des BSI ein. Auch behandelt er die Neuregelungen des am 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG 2021 und gibt eine abschließende Bewertung.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Der Autor befasst sich mit der Frage, welche rechtlichen Grenzen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber bestehen, der in der Marktrolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers fungieren möchte. Er erläutert die unterschiedlichen Auffassungen hierzu und nimmt zu diesen Stellung.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der dritte Teil wirft ein Licht auf ausgewählte Praxisprobleme. Unter der Überschrift "Genauigkeitsklassen von Messwandlern" behandeln die Autoren die Frage, welche Genauigkeitsklasse in einem konkreten Anwendungsszenario verbaut werden müsse, insbesondere angesichts der Vermutung des § 7 Abs.1 MessEG und der Anforderungen des § 6 Abs. 2 MessEG.
Am 12. November 2020 zertifizierte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das vierte Smart-Meter-Gateway. Mit der Marktanalyse vom 3. Februar 2020 gab das BSI die Freigabe für den Beginn des verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme im Bereich Smart-Metering.
Zudem hat das BSI seine Marktanalyse zum 30. Oktober 2020 als Stichtag erneut aktualisiert und gibt unter anderem folgende Neuerungen heraus:
Der Artikel berichtet über den Stand der Sachen im Bereich Installierung sowie die Herausforderungen beim Rollout. Der Einbau von Smart-Meter-Gateways (SMGWs) erfordere die Gewährleistung der "sicheren Lieferkette" und die richtige Kommunikationsanbindung neuinstallierter Einrichtungen. Eine Hürde sei die Akzeptanz der Letztverbraucher angesichts der noch nicht vollständigen Anwendungsmöglichkeiten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zu der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben nach den §§ 62a und 62b
Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2
Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4