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Die Clearingstelle in einfacher Sprache

Wir helfen Ihnen: neutral und unabhängig

Die „Clearingstelle EEG|KWKG“ ist spezialisiert auf drei Gesetze:

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG
  • Das Messstellen-Betriebs-Gesetz (MsbG)


Sie hat dabei zwei Aufgaben:

  • Sie hilft dabei, Streit zu lösen. So spart man sich oft den teuren Gang vors Gericht.
  • Sie hilft dabei, die Bedeutung von Gesetzen zu verstehen. Damit hilft sie allen Beteiligten, auch Anwälten und Gerichten.


Bei der Clearingstelle arbeiten Wissenschaftler aus vielen Bereichen, die sich mit der Energiewirtschaft auskennen. So kann sie Fragen und Streit schnell, günstig und mit viel Fachwissen erledigen.
Die Clearingstelle ist neutral und unabhängig. Das bedeutet, dass sie alle gleich behandelt. Niemand darf der Clearingstelle vorschreiben, wie sie entscheidet. Damit ist die Hilfe der Clearingstelle immer fair für alle.

Unsere Aufgaben

Wir bieten insgesamt 6 Verfahren an, mit denen wir unsere Aufgaben erfüllen.
Für Fragen, in denen es um einen einzelnen Fall geht, sind das:

  • Einigungsverfahren

In einem Streit können uns beide Seiten gemeinsam beauftragen.
Wir versuchen dann eine faire Lösung zu finden. Die Seiten können entscheiden, ob sie sich an das Ergebnis halten möchten. Das Einigungsverfahren ist perfekt, wenn Sie glauben, sich auch ohne ein Gericht einigen zu können. 

  • Schiedsrichterliches Verfahren

In einem Streit können uns beide Seiten gemeinsam beauftragen.
Dann funktionieren wir wie ein Gericht: Wir können Zeugen befragen, und beide Seiten müssen sich an unser Urteil halten. Das schiedsrichterliche Verfahren ist perfekt, wenn noch Tatsachen festgestellt und Beweise erhoben werden müssen.

  • Votumsverfahren

In einem Streit können uns beide Seiten gemeinsam beauftragen.
Wir klären dann die Fragen und suchen eine faire Lösung. Die Seiten können entscheiden, ob sie sich an das Ergebnis halten möchten. Wenn die Fragen auch für andere Fälle wichtig sind, fragen wir Verbände nach ihrer Meinung dazu. Das Votumsverfahren ist perfekt für schwierige Fragen.

  • Stellungnahmeverfahren

Gerichte können uns um die Stellungnahme zu einem bestimmten Fall bitten. (Die Beteiligten können dem Gericht vorschlagen, dass es uns fragt.) Wir beantworten dann nur diese Frage, halten uns aber ansonsten aus dem Verfahren raus. Das Stellungnahmeverfahren ist perfekt für einen Streit, der schon vor Gericht verhandelt wird. 

Für Fragen, die viele Fälle betreffen, bieten wir das Hinweisverfahren und das Empfehlungsverfahren an:
Bekommen wir dieselbe Frage immer wieder gestellt, starten wir ein Hinweisverfahren oder Empfehlungsverfahren. Der Hauptunterschied ist, dass es bei dem Hinweisverfahren um einen einzelnen Energieträger geht, bei dem Empfehlungsverfahren meist um mehrere. 
Bei diesen Verfahren beraten wir uns mit verschiedenen Verbänden und sprechen einen Hinweis oder eine Empfehlung aus. Das kann später bei einem konkreten Streit helfen. 


Unsere Datenbank

Wir bieten die größte kostenlose Datenbank zum Thema „Recht der Erneuerbaren Energien“ in Deutschland. 


Was uns besonders macht


Neutralität:

Wir sind keinem Gericht und keiner Behörde unterstellt, bekommen also keine Anweisungen. Sie können sich sicher sein, dass wir Streitigkeiten immer rechtssicher, fair und objektiv klären.


Kompetent:

Unsere Expertinnen und Experten kennen sich technisch, juristisch, wissenschaftlich und kaufmännisch aus. Das sorgt für Rechtssicherheit und für die Sicherheit Ihrer Investition. Sogar Gerichte hören oft auf uns.


Schnell:

Wir antworten so schnell wie möglich und werden immer besser.


Transparent:

Man vertraut uns, weil wir unsere Arbeitsweise offen beschreiben und alle Betroffenen zu Wort kommen lassen.


Günstig:


Unsere Dienste sind oft günstiger als eine Klage vor Gericht.


Vertraulich:

Wir nehmen Datenschutz ernst und verschlüsseln alle unsere E-Mails, außer, Sie möchten das nicht.


Nachhaltig:


Wir nehmen Umweltschutz ernst, verwenden nachhaltige Materialien und arbeiten lieber digital als auf Papier.

Was unsere Konfliktlösung besonders macht

Anders als Anwaltskanzleien…
… beraten wir nicht einseitig. Wir helfen beiden Parteien.

Anders als Verbraucher-Schlichtungs-Stellen…
… helfen wir auch bei Streit zwischen Unternehmen. Wenn die Beteiligten möchten, können wir rechtsverbindliche Urteile fällen. Wir können auch Empfehlungen und Hinweise zu der Bedeutung von Gesetzen geben.

Anders als Gerichte…
… sind wir nur rechtsverbindlich, wenn die Parteien das wünschen. Und Sie entscheiden selber, ob Sie einen Anwalt möchten.

Ihr erster Besuch?

Die „Clearingstelle EEG|KWKG“ ist spezialisiert auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und das Messstellen-Betriebs-Gesetz (MsbG).
Wir helfen dabei, Streitigkeiten zu lösen. So spart man sich oft den teuren Gang vors Gericht. Unser Angebot richtet sich vor allem an Anlagenbetreiber und Netzbetreiber.
Neben den Verfahren für konkrete Streitfälle bieten wir auch Verfahren für Fragen an, die immer wieder gestellt werden.
Die Clearingstelle hilft auch dabei, schon von vornherein Streit zu vermeiden. Zum Beispiel bieten wir eine große Datenbank mit Antworten auf häufige Fragen.

Der Aufbau unsere Webseite:

Unter „Clearingstelle“ beschreiben wir unser Team, unsere Aufgaben und unser Angebot.
Unter „Datenbank“ können Sie nach Gesetzen, Verfahren, Normen und anderen Materialien suchen.
Unter „Konfliktlösung“ beschreiben wir unsere 6 Verfahren und deren Kosten. Hier können Sie auch eine Anfrage stellen.
Das „Assistenzmenü“ am rechten Rand bringt Sie zu den häufigsten Fragen (FAQ), unserem E-Mail-Rundbrief (Newsletter), unseren Veranstaltungen (Fachgespräche), zu unseren Kontaktdaten und zum PDF-Download unserer Infomappe.