Das 48. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Aktuelle Fragen zum Netzanschluss sowie zum Messen und Steuern bei EEG- und KWKG-Anlagen“ findet am 10.
Was ist ein intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist „eine über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung“ (§ 2 Nr. 7 MsbG).
Die Digitalisierungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sollen sicherstellen, dass die Digitalisierung der Energiewende stets zum größten volkswirtschaftlichen Nutzen erfolgt.
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde das das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) umfassend novelliert. Die damit erforderlichen Anpassungen, wurden bereits im Lieferantenwechsel 24 (Az.: BK6-22-024) umgesetzt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte im Juni 2024 den Monitoring-Bericht zur Energiewende, der von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt wurde. In dem Bericht bewertet die Kommission den Fortschritt der Energiewende anhand einer sogenannten Energiewende-Ampel. Dabei werden sechs zentrale Dimensionen der Energiewende betrachtet, die verschiedene Themenbereiche abdecken – von der Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit über die Energie- und Versorgungssicherheit bis hin zu den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Der vorliegende Umweltbericht behandelt die Herausforderungen und Schwerpunkte in der aktuellen Umweltpolitik und gibt einen Überblick über die aktuellen Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Umwelt, Natur und Mensch.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Mit dem Inkrafttreten des „Solarpakets I“ ändern sich die Verfahren für Netzbetreiber bezüglich Anschlussfragen von EEG-Anlagen bis 30 kW sowie von Solaranlagen zwischen 30 und 100 kWp ab dem 1. Juli 2024. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anlagenbetreiber ein Recht auf Sofortanschluss, wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb von einem Monat bzw. acht Wochen reagiert. Für Anschlussfragen, die nach dem 31.
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Anforderungen für die Kommunikation mit intelligenten Messsystemen (iMSys) und die Nutzung der Smart Meter Gateway (SMGW) Infrastruktur in Deutschland.
In dem Leitfaden wird die Schlussfolgerung festgehalten, dass einer Organisation derzeit bis zu vier Optionen zur Verfügung stehen, mittels derer sie die SMGW-Infrastruktur nutzen könne:
Die Bundesnetzagentur hat in der „Festlegung zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs“ Kriterien bestimmt, die von zuschaltbaren Lasten zu erfüllen sind, um durch deren zusätzlichen Stromverbrauch strombedingte Engpässe verringern zu können. Im Ergebnis soll so erreicht werden, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen trotz Netzengpässe weiterhin Strom produzieren können.
§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (
Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 12 das Messstellenbetriebsgesetz (
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen zum einen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 6, welche die Vorschriften zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG beinhaltet, zum anderen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 8, welche die damit verbundene Reduzierung der Netzentgelte regelt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob ein geeichter Erzeugungszähler gemäß EEG i. V. m. dem
Ja.
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde eine neue Kostentragungsregel (§ 3 Abs. 1 Satz 3 bis 6 i.V.m. § 7 MsbG) geschaffen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein ca.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sieht vor, Smart-Meter-Gateways von bestimmten, insbesondere die Digitalisierung betreffenden Anforderungen des Mess- und Eichrechts auszunehmen.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung.
Änderungen:
- Vereinfachungen der Vorschriften zu Software-Updates bei Smart-Metern
- Entfristung der Eichfrist
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob das von dem Anlagenbetreiber und der Messstellenbetreiberin vorgeschlagene Mess- und Abrechnungskonzept mit Festlegung eines fixen Eigenverbrauchs-Prozentsatzes für die am Netzanschluss der Netzbetreiberin angeschlossenen PV-Installationen den gesetzlichen Anforderungen des EEG i. V. m.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.
Das 45. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Rollout und Herausforderungen für EEG- und KWK-Anlagen“ fand am 22.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob seitens der Netzbetreiberin ein Rückzahlungsanspruch aufgrund fehlender technischer Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2014, § 100 Abs. 2 Satz 1 EEG 2017 der gezahlten Einspeisever
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 22. Mai 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und durch Artikel 3 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 26. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.