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Einbezogene Verbände

Bei bestimmten Verfahren, die potenziell mehrere Anlagenbetreibende betreffen können, werden verschiedene registrierte öffentliche Stellen und akkredierte Verbände um eine Stellungnahme gebeten.

Im Empfehlungsverfahren (§ 5 Abs. 2, §§ 22–25 VerfO) entsenden der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. sowie - bei einem EEG-bezogenen Verfahren - der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) bzw. - bei einem KWKG-bezogenen Verfahren - der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) jeweils eine Beisitzerin bzw. einen Beisitzer. Darüber hinaus erhalten die bei der Clearingstelle EEG|KWKG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen die Gelegenheit, ihre Fach- und Sachkompetenz durch schriftliche Stellungnahmen in den Beratungsprozess einzubringen. Bei besonders komplexen Problemen kann die Clearingstelle EEG|KWKG auch öffentliche Anhörungen durchführen.

 
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Empfehlungsverfahren, einbezogene Verbände 

Im Hinweisverfahren (§ 5 Abs. 2, §§ 25a–25c VerfO) bittet die Clearingstelle EEG|KWKG diejenigen akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen um schriftliche Stellungnahme, die vom jeweiligen Sachzusammenhang her von der verfahrensgegenständlichen Anwendungs- oder Auslegungsfrage betroffen sind.

 
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Hinweisverfahren, einbezogene Verbände

Eine Liste der bei der Clearingstelle EEG|KWKG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen finden Sie im „Anhang zur Verfahrensordnung“ unter Downloads in der Kategorie „Arbeitsordnungen“.