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Anlagenzusammenfassung aufgrund "unmittelbarer räumlicher Nähe" im Zusammenhang mit negativen Strompreisen

Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag die Entscheidung des BGH zum Begriff der "unmittelbaren räumlichen Nähe" bei der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung. Sie ordnet die Entscheidung im Kontext der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu der Problematik ein und beleuchtet die Besonderheit, dass die Anlagenzusammenfassung in Verbindung mit der Verringerung der Marktprämie bei negativen Strompreisen zu betrachten war. Bei den Kriterien für die Anlagenzusammenfassung habe der BGH eine weite Betrachtungsweise zugrunde gelegt und relevante Indizien bei der Abwägung weggelassen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass der BGH den bestehenden rechtlichen Unsicherheiten durch die Entscheidung nicht abgeholfen, sondern vielmehr noch zu ihnen beigetragen habe.

Datum
Autor(en)

Patrizia Zorn

Fundstelle

ree (Recht der Erneuerbaren Energien) 4/2020, 189 - 192