Auf dieser Seite finden Sie Dokumente, die den Rechtssetzungsprozess zu verschiedenen thematisch relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien dokumentieren. Zum Zwecke der Dokumentation bleiben die Dokumente auch nach der Verabschiedung bzw. Inkraftsetzung auf dieser Seite verfügbar.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung dient u.a. der Umsetzung der unionsrechlichen Regelungen der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1711). Somit verfolgt das Gesetz das Ziel, Netzengpässe in der Stromversorgung zu beseitigen sowie Netzanschlussprozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.
Im Folgenden finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Im Anhang finden Sie
Im Folgenden finden sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz.
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Im Folgenden finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung.
Im Anhang finden Sie:
Im Folgenden finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
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Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen verfolgt das Ziel, bestehende genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie und bei dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern durch beschleunigte Verfahren abzubauen. Dies soll durch Digitalisierungsvorhaben, die Verkürzung behördlicher Fristen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen erreicht werden.
Im Folgenden finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum zweiten Gesetz zur Neureglung des Energiewirtschaftsgesetz.
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Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) werden Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) vorgenommen.
Das Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze sieht u. a. eine Übergangsregelung für Biogasbestandsanlagen vor, die den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) nach dem EEG 2009 erhalten.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthoch von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen. Das Gesetz soll weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff vereinfachen.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht sollen die Potenziale im Bereich des Immissionsschutzrechts zwecks Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 effektiver genutzt werden. Im Wesentlichen sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum schnellen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen verkürzt und vereinfacht werden.
Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV-ÄndVO) sollte ursprünglich im Januar 2024 in Kraft treten. § 7 Abs. 4 NELEV-ÄndVO sieht vor, dass sämtliche Pflichten zur Nutzung des neuen Registers (von Herstellern, Anlagenbetreibern und Netzbetreibern) ab dem 1.
Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.
Gegen die Ausweisung von Windenergiegebieten (4 WindBG) können gem. §§ 12 bis 18a LuftVG, insbesondere aufgrund luftverkehrsrechtlicher und militärischer Belange, Einwendungen erhoben werden.
Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung zur nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Um ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen, wird ein Teil der vorhandenen Leitungsinfrastruktur umgestellt. Zudem werden Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher in die Infrastruktur eingebunden.
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit Deutschlands insb. in Bezug auf die Nachfragespitzen in Kälteperioden durch Gasspeicheranlagen, dauerhaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen die bisher bis zum 1.
Mit der Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung – PBVV) sollen die bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Energiepreisbremsen nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Gang des Gesetzgebungsvorhaben:
Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung.
Änderungen:
- Vereinfachungen der Vorschriften zu Software-Updates bei Smart-Metern
- Entfristung der Eichfrist
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Mit der im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes enthaltenen Ergänzung um § 3 Abs. 2 Satz 3 BKleingG wird klargestellt, dass die Installation von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 0,8 kW zur Eigenversorgung keinen Einfluss auf die Beurteilung hat, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sieht vor, Smart-Meter-Gateways von bestimmten, insbesondere die Digitalisierung betreffenden Anforderungen des Mess- und Eichrechts auszunehmen.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) verfolgt das Ziel, dass Nachweisverfahren im Rahmen des Netzanschlussprozesses zu beschleunigen und massentauglich zu gestalten.
Die Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung – EAAV) ergänzt die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) um geringfügige materielle technische Anforderungen mit dem Ziel, die Inbetriebnahme und den Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 kW bis 500 kW zu beschleunigen.
Der Entwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) verfolgt das Ziel, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren. Dies soll durch eine vorsorgende und alle vier Jahre zu evaluierende und fortzuschreibende Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung umgesetzt werden. Die Länder sollen ergänzend und auf Grundlage eigener Analysen zu den Risiken und Auswirkungen des Klimawandels separate Klimaanpassungskonzepte entwickeln und diese umsetzen.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes- Klimaschutzgesetzes - Rechtsetzungsverfahren
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beinhaltet verschiedene Maßnahmen, sodass die nationalen Klimaschutzziele eingehalten und die europäischen Zielvorgaben erfüllt werden können. Dabei ist dieses Gesetz ein Teil des Klimaschutzprogramms, welches das Ziel verfolgt bis 2030 die Klimagas-Emissionen um 65 Prozent zu senken.