Der Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung dient dem Zweck, die unionsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umzusetzen.
Der Autor untersucht in diesem zweiten Teil Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise unter dem Gesichtspunkt des Lauterkeitsrecht. Strommengen vermengen sich im Netz aus fossilen und erneuerbaren Energien und werden über sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) unterscheidbar.
Die Autorin untersucht die Umsetzung von Herkunftsnachweisen als Nachweis der grünen Herstellung von Strom im Energierecht. Besonders problematisch stelle sich das Doppelvermarktungsverbot dar, da sich der deutsche Gesetzgeber mit § 80 Absatz 1 Satz 1 EEG 2021 entschieden habe, einen mehrfachen Verkauf von EEG-geförderten Strom zu verbieten.
Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.