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Verfahrensentgelte

Ihr kostengünstiger Weg zur Klärung


Für die Durchführung von einzelfallbezogenen Verfahren erhebt die Clearingstelle Entgelte. Diese tragen zur Entlastung des Bundeshaushalts bei. Sie kommen dem laufenden Betrieb zugute und erwirtschaften keinerlei Vorteile für die bei der Clearingstelle beschäftigten Personen. Die Höhe des Entgelts wird durch die Entgeltordnung der Clearingstelle (EntgeltO) festgelegt. Über die Aufteilung des Entgelts entscheiden die Beteiligten. Die Entgeltzahlung ist jedoch Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens. Anwalts- und sonstige Kosten (bspw. Kosten der Beweiserhebung oder Sachverständigengutachten) tragen die Beteiligten selbst.

Ermitteln Sie mit unserem Entgeltrechner unverbindlich, welches Entgelt in Ihrem konkreten Fall anfällt.
 

Beispiel 1: Solaranlage, installierte Leistung: 750 kW

  Leistung Faktor Satz Entgelt
erste 10 kW pauschal   75,00 Euro
nächste 30 kW × 0,4 × 60 ct/kW = 7,20 Euro
nächste 710 kW × 1,0 × 60 ct/kW = 426,00 Euro
nächste 0 kW × 0,8 × 60 ct/kW = 0 Euro
Gesamt 750 kW Entgelt (netto, gerundet): 508,00 Euro


Beispiel 2: KWK-Anlage, elektrische Leistung: 25 kW

  Leistung Faktor Satz Entgelt
erste 25 kW pauschal   75,00 Euro
nächste 0 kW × 0,4 × 240 ct/kW = 0 Euro
nächste 0 kW × 1,0 × 240 ct/kW = 0 Euro
nächste 0 kW × 0,8 × 240 ct/kW = 0 Euro
Gesamt 25 kW Entgelt (netto, gerundet): 75,00 Euro