Ihr kostengünstiger Weg zur Klärung
Für die Durchführung von einzelfallbezogenen Verfahren erhebt die Clearingstelle Entgelte. Diese tragen zur Entlastung des Bundeshaushalts bei. Sie kommen dem laufenden Betrieb zugute und erwirtschaften keinerlei Vorteile für die bei der Clearingstelle beschäftigten Personen. Die Höhe des Entgelts wird durch die Entgeltordnung der Clearingstelle (EntgeltO) festgelegt. Über die Aufteilung des Entgelts entscheiden die Beteiligten. Die Entgeltzahlung ist jedoch Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens. Anwalts- und sonstige Kosten (bspw. Kosten der Beweiserhebung oder Sachverständigengutachten) tragen die Beteiligten selbst.
Ermitteln Sie mit unserem Entgeltrechner unverbindlich, welches Entgelt in Ihrem konkreten Fall anfällt.