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Suche in EEG 2021 §§ 21 Abs. 1 und 2, 53

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Schiedsspruch 2025/13-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf EEG-Vergütung für den in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeisten Strom hat. Klärungsbedürftig war der Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme der Solaranlagen und dem Einbau eines Zweirichtungs-Übergabezählers durch den Messstellenbetreiber. In diesem Zeitraum hatte der Anlagenbetreiber den Strom durch eine nicht geeichte kundeneigene Messeinrichtung gemessenen (im Ergebnis teilweise bejaht).

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Rechtsprechung– 5 O 235/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt eine Windenergieanlage auf ihrem Hof und speist den erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Nach dem Ende des Förderzeitraums sowie dem Ende der Anschlussförderung zum 31. Dezember 2021, speiste die Anlagenbetreiberin den erzeugten Strom weiterhin in das Netz der Netzbetreiberin ein, ohne diesen der Veräußerungsform der sonstigen Direktvermarktung zuzuordnen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nach dem EEG besteht jedenfalls nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn der Netzbetreiber (vorab) darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Einspeisung erfolgt.

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Aufsatz

Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass ein Mangel an kostengünstigen Lösungen zur Steuerung die Teilnahme kleiner PV-Anlagen am Regelenergiemarkt erschwert. Sie präsentieren ein Verbundforschungsprojekt, in dem ein technischer Prototyp zur kostengünstigen Steuerung kleiner PV-Anlagen über die iMSysteminfratruktur erfolgreich implementiert wurde, und versprechen sich daraus Lösungsansätze.

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Aufsatz

Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge  zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2021 ihren Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung veröffentlicht.

Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung wieder und erläutert darüber hinaus

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