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Suche in EnWG 2011

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Politisches Programm

Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB berichtet umfassend über

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Rechtsprechung– EnZR 68/23
Aktenzeichen: EnZR 68/23
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Leitsätze:

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EnWG, EnWG 2011, NABEG, EEV

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die Anwendungshilfen „Rahmendokument“ und „Detailprozesse“ zur Netzbetreiberkoordination im Redispatch 2.0 veröffentlicht. Darin werden die Anforderungen und Abläufe beschrieben, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben des NABEG 2.0 sowie der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Netzbetreiberkoordinierung (BK6-20-060) ergeben. 

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG, EEG 2023, KWKG, KWKG 2025, EnWG 2011, KSG, GEG

Der Monitoringbericht der wissenschaftlichen Institute BET und EWI im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Energiewende der Bundesregierung informiert über zentrale Entwicklungen im Transformationsbereich „Energiewende und Klimaschutz“. Er berichtet unter anderem über

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromPBG

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt, der für das Jahr 2026 einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vorsieht. Ziel ist es, die Belastungen der Stromkunden durch hohe Netzentgelte zu senken. Dazu sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung insgesamt 6,5 Milliarden Euro erhalten. Der Zuschuss soll die Netzentgelte und damit auch die Stromkosten für Endkunden spürbar dämpfen.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG, EnWG 2011, MsbG

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in Wirtschaft und Bundesverwaltung zu gewährleisten. Dieser soll dazu beitragen, die Sicherheit und Resilienz kritischer, wesentlicher und wichtiger Einrichtungen gegenüber aktuellen cyberbezogenen und geopolitischen Risiken zu erhöhen. Durch die Einführung eines gestuften Meldeverfahrens für Sicherheitsvorfälle sollen bestehende Regelungen vereinheitlicht und der bürokratische Aufwand minimiert werden.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Ziel des Entwurfs des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage, mit der die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE), für die Gasspeicherbefüllung aus dem Krisenjahr 2022 auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden. Damit sollen die deutschen Unternehmen und Privatverbraucher von den hohen Gaspreisen entlasten werden. Der Gesetzentwurf befristet die Umlageerhebung bis zum 31.

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Rechtsprechung– EnVR 1/24

Leitsätze:

  1. Das Diskriminierungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG erfordert, vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich zu behandeln, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist.
  2. Es liegt im Entscheidungsspielraum des Verteilernetzbetreibers, für netzgekoppelte Batteriespeicher einen nach dem Leistungspreismodell berechneten Baukostenzuschuss zu erheben.
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Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts sollen u.a die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt werden. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-24-267
Aktenzeichen: BK6-24-267
Gesetzesbezug: EnWG 2011

In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG zur Ausgestaltung des Netzzugangs hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 15. Mai 2025 den Beschluss BK6-24-267 (s. Anhang) gefasst.

Danach wird die Antragsgegnerin verpflichtet, den Hausanschluss als Netz­übergabestelle einzurichten und hierbei die Netzzugangsregeln gemäß BK6-20-160 (NZR-EMob) sowie Modell 2 der BDEW-Anwendungshilfe vom 11. Juli 2023 entsprechend anzuwenden.

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Rechtsprechung– EnVR 83/20
Aktenzeichen: EnVR 83/20

Sachverhalt: Die Antragstellerin, ein Energieversorgungsunternehmen, betreibt u. a. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Nahwärmenetze und versorgt Letztverbraucher mit Wärme und Strom. In einem Wohngebiet belieferte sie mehrere Wohnblöcke über eigene Energiezentralen mit Wärme und Warmwasser, während der Strom von der örtlichen Netzbetreiberin (Antragsgegnerin) kam. 2018 plante die Antragstellerin, zwei Blockheizkraftwerke und zwei getrennte elektrische Leitungssysteme zu errichten, um auch Strom direkt an die Mieter zu verkaufen.

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Gesetzentwurf

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Im November 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Systementwicklungsstrategie (SES) veröffentlicht. Die darin enthaltenen Festlegungen sind gemäß §§ 12a, 15b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Szenariorahmen der Netzentwicklungspläne (NEP) Strom und Gas/Wasserstoff zu berücksichtigen, um eine sektorenübergreifend kohärente Strom- und Gasnetzplanung sicherzustellen.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EnWG 2011, EEG 2023, NABEG

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat am 25. Oktober 2024 seine Einschätzung zu den Änderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgegeben.

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Politisches Programm

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat im September 2024 gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) einen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung veröffentlicht.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK8-24-001-A
Aktenzeichen: BK8-24-001-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 28.08.2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Zu der Frage, wo eine Anlage an das Netz des Netzbetreibers anzuschließen ist und wie der Verknüpfungspunkt mit dem Netz ermittelt wird, ist zunächst die Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Wie wird der Verknüpfungspunkt der Anlage mit dem Netz ermittelt und wer trägt die Kosten für den Netzanschluss?“ zu beachten. 

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Politisches Programm

Der im Juli 2024 veröffentlichte Bericht „Energy Sharing in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) befasst sich mit konkreten Ansätzen zur Gestaltung von Energy Sharing. Ziel des Berichts ist es, eine Anleitung zu entwickeln, die die Implementierung von Energy Sharing Communities möglichst einfach reproduzierbar macht.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– GBK-24-01-2#1
Aktenzeichen: GBK-24-01-2#1
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2024 die Festlegung von Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) erlassen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK8-22-001-A
Aktenzeichen: BK8-22-001-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 5. Juni 2024 eine Festlegung zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs nach § 13a Abs. 2 EnWG erlassen.

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Studie

Die Studie „Ausarbeitung eines Kapazitätsmechanismus für den deutschen Strommarkt“, entwickelt ein umfassendes Konzept für einen zentralen Kapazitätsmechanismus zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit im deutschen Strommarkt. Hintergrund ist der steigende Bedarf an gesicherter Leistung im Zuge der Energiewende, des Rückgangs konventioneller Kraftwerke und der zunehmenden Elektrifizierung.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.12.05.04/1
Aktenzeichen: 4.12.05.04/1
Gesetzesbezug: EnWG 2011, EnWG 2005, EnWG 2003

Die Bundesnetzagentur hat in der „Festlegung zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs“ Kriterien bestimmt, die von zuschaltbaren Lasten zu erfüllen sind, um durch deren zusätzlichen Stromverbrauch strombedingte Engpässe verringern zu können. Im Ergebnis soll so erreicht werden, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen trotz Netzengpässe weiterhin Strom produzieren können. 

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