Auf dieser Seite finden Sie Fachbeiträge vornehmlich von öffentlichen Stellen und Verbänden zu den in der Clearingstelle EEG|KWKG behandelten Themen. Die Beiträge sind chronologisch geordnet.
Im November 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Systementwicklungsstrategie (SES) veröffentlicht. Die darin enthaltenen Festlegungen sind gemäß §§ 12a, 15b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Szenariorahmen der Netzentwicklungspläne (NEP) Strom und Gas/Wasserstoff zu berücksichtigen, um eine sektorenübergreifend kohärente Strom- und Gasnetzplanung sicherzustellen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 30.
Am 21. Mai 2024 hat der BDEW eine Anwendungshilfe zum „Zertifizierungspaket“ für Erzeugungsanlagen - Anpassungen der technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 500 kW nach NELEV und EAAV veröffentlicht.
Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat am 25. Oktober 2024 seine Einschätzung zu den Änderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgegeben.
Am 29. August 2024 informierte die Bundesregierung den Bundestag über die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans. Angesichts der drohenden Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der UN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015 sowie des Pariser Klimaabkommens, sei eine Anpassung der Ziele erforderlich. Auf europäischer Ebene wurden mit dem REPowerEU-Plan, dem Fit-for-55-Paket und dem Europäischen Klimaschutzgesetz wichtige Weichen gestellt.
Am 30. August 2024 legte die Bundesregierung dem Bundestag den Klimaschutzbericht 2024 vor und erfüllte damit ihre Verpflichtung gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt, sowie in den einzelnen Sektoren. Zudem informiert er über den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte im Juni 2024 den Monitoring-Bericht zur Energiewende, der von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt wurde. In dem Bericht bewertet die Kommission den Fortschritt der Energiewende anhand einer sogenannten Energiewende-Ampel. Dabei werden sechs zentrale Dimensionen der Energiewende betrachtet, die verschiedene Themenbereiche abdecken – von der Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit über die Energie- und Versorgungssicherheit bis hin zu den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juli 2024 sein Papier für das zukünftige Strommarktdesign veröffentlicht. Die Anforderungen an das Stromsystem der Zukunft erfordern einen Paradigmenwechsel und grundlegende Veränderungen. Vor diesem Hintergrund konkretisiert das BMWK in diesem Papier das Meinungsspektrum zu spezifischen Handlungsoptionen und beleuchtet deren Vor- und Nachteile. Gleichzeitig schafft das Papier Transparenz und fördert ein gemeinsames Verständnis der geeigneten Optionen sowie ihrer jeweiligen Chancen und Herausforderungen.
Der im Juli 2024 veröffentlichte Bericht „Energy Sharing in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) befasst sich mit konkreten Ansätzen zur Gestaltung von Energy Sharing. Ziel des Berichts ist es, eine Anleitung zu entwickeln, die die Implementierung von Energy Sharing Communities möglichst einfach reproduzierbar macht.
Die Digitalisierungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sollen sicherstellen, dass die Digitalisierung der Energiewende stets zum größten volkswirtschaftlichen Nutzen erfolgt.
Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) hat am 23. Mai 2024 ein Positionspapier zum Energy Sharing für die Bürgerenergie herausgegeben. Darin nimmt der BBEn Stellung dazu, welche Anforderungen Energy Sharing für die Bürgerenergie erfüllen muss, damit sie als erfolgreiches Instrument für die Transformation unseres Energiesystems eingesetzt werden kann. Die wichtigsten Forderungen sind:
BDEW Positionspapier: Rahmenbedingungen für Energy Sharing: Akzeptanz stärken, Investitionen anregen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:
Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Erstmals sollen im laufenden Verfahren Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden. Zudem sollen bereits in der aktuellen Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren.
Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen unterstützt werden. Im Rahmen der Förderrichtlinie können Bürgerenergiegesellschaften eine Förderung in Höhe von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten erhalten. Die Förderhöchstgrenze ist jedoch auf 300 000 Euro je Projekt beschränkt. Die Förderrichtlinie tritt am 1.
Der BDEW hat mit dem im Anhang angeführten Dokument erste Hinweise zur Auslegung des § 8 EEG 2023 veröffentlicht: Mit dem Inkrafttreten des „Solarpakets I“ ändern sich die Verfahren für Netzbetreiber bezüglich Anschlussfragen von EEG-Anlagen bis 30
Um dem Klimawandel zu begegnen hat sich die Bundesregierung durch internationale Vereinbarungen das Ziel gesetzt und durch europäisches Recht auch dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu vermindern und den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Darüber hinaus ist es außerdem das Ziel der Bundesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, auch in Hinblick auf die vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen.
Der vorliegende Umweltbericht behandelt die Herausforderungen und Schwerpunkte in der aktuellen Umweltpolitik und gibt einen Überblick über die aktuellen Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Umwelt, Natur und Mensch.
Zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele ist die Energiewende im Bereich der Stromversorgung von zentraler Bedeutung. Diese verfolgt das Ziel einer grundlegenden Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz.
Im vorliegenden Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen zur Entschließung des Bundesrates, wird gefordert, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie zu verbessern, um die Klimaziele und die Energiewende zu erreichen.
Ausgehend vom Status Quo erfordern die Klimaziele und die Energiewende eine erhebliche Beschleunigung und Intensivierung der Ausbauaktivität.
Konkret bitten die Länder den Bundesrat daher, die Bundesregierung aufzufordern:
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden die nationalen Klimaziele festgelegt und die gesetzlichen Rahmen geschaffen, um das Erreichen der Treibhausgasneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 sicherzustellen. Bereits für das Jahr 2030 sieht das KSG das Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von insgesamt 65 % gegenüber dem Jahr 1990 vor und setzt hierzu jährlich zulässige Emissionsmengen bis zum Jahr 2030 für die jeweiligen Sektoren fest.
Mit dem Ziel der Umsetzung der in der Agenda 2030 enthaltenen globalen Nachhaltigkeitsziele in Deutschland hat die Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) sechs Transformationsbereiche definiert, welche von besonderer Relevanz sind. In der DNS werden die Maßnahmen Deutschlands zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele dargelegt. Anhand von einzelnen Indikatoren und den bereichsspezifischen Zielen wird der Stand der nachhaltigen Entwicklung abgebildet und eine Grundlage für die Weiterentwicklung der DNS geschaffen.
Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Stromspeicher erlangen sowohl für die Energiespeicherung als auch für die Stabilität des Stromsystems und des Stromnetzes zunehmend an Bedeutung. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entworfene Stromspeicher-Strategie verfolgt das Ziel, den Hochlauf der Stromspeicher zu unterstützen und eine optimale Integration der Stromspeicher als Kurzzeitspeicher in das Stromsystem zu erreichen.