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Votumsverfahren

Was ist ein Votumsverfahren?

Im Votumsverfahren klärt die Clearingstelle EEG|KWKG rechtliche und technische Fragen des EEG und KWKG im Einzelfall ähnlich wie ein Gericht. Es findet nur statt, wenn alle Beteiligten zustimmen; eine einseitige Rechtsberatung erfolgt nicht. Das Ergebnis, das sogenannte Votum, ist rechtlich nicht bindend. Die Beteiligten können jedoch vertraglich vereinbaren, sich daran zu halten und den Rechtsweg auszuschließen.

Ein Rechtsanspruch auf ein Votumsverfahren besteht nicht. Bei einfachen Streitfällen kann das Verfahren ausnahmsweise schriftlich erfolgen. Die Clearingstelle EEG|KWKG entscheidet, ob dies möglich ist.

Für welche Streitigkeiten eignet sich ein Votumsverfahren?

Das Verfahren eignet sich für komplexe Rechtsfragen im Einzelfall oder wenn deren Klärung als Orientierung für ähnliche Fälle dienen soll.

Was kostet ein Votumsverfahren?

Votumsverfahren sind kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG (EntgeltO) und betragen mindestens 95 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Sachverhalt ab, etwa vom Energieträger oder der Leistung. Mit dem Entgeltrechner der Clearingstelle können Sie die Kosten unverbindlich ermitteln. Die Beteiligten entscheiden, wie sie die Gebühren aufteilen. Die Zahlung ist Voraussetzung für das Verfahren. Anwalts- und sonstige Kosten tragen die Beteiligten selbst.

 

Wie läuft ein Votumsverfahrens ab?

 
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Ablauf Votumsverfahren der Clearingstelle EEG|KWKG

Wie erreiche ich schnell ein Ergebnis?

Sie können den Prozess beschleunigen, indem Sie unter Unsere Zuständigkeiten im Detail prüfen, ob die Clearingstelle EEG|KWKG für Ihr Anliegen zuständig ist.

a) Ist das der Fall, prüfen Sie bitte, ob es bereits ein Verfahrensergebnis oder eine Antwort auf eine häufige Rechtsfrage zu Ihrem Anliegen gibt.
b) Ist das nicht der Fall, füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und erklären Sie das Einverständnis zur Durchführung des Votumsverfahrens.

Folgende Informationen können das Verfahren zusätzlich beschleunigen:

1. Wollen sich alle Beteiligen vetraglich an das Votum binden?
2. Wie soll das Entgelt unter den Beteiligten aufgeteilt werden?

Ich habe noch Fragen zum Verfahren. Was kann ich tun?

Hatten Sie in dieser Angelegenheit bereits Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Aktenzeichens - per E-Mail, Post oder Fax an uns. Hatten Sie noch keinen Kontakt, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anfrageformular zu. Möchten Sie uns später E-Mails schreiben, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datensicherheit und Verschlüsselung des E-Mail-Verkehres.

Zu den veröffentlichten Voten.