Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 6. Februar 2020 ein Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 15. Mai 2020.
Mit Beschluss vom 25. September 2020 hatte die Clearingstelle die Verfahrensfragen drei und vier in der Empfehlung 2020/7 »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 4« beantwortet und das Empfehlungsverfahren zu den Verfahrensfragen eins und zwei abgetrennt und im Empfehlungsverfahren 2020/53 »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 5« fortgeführt.
Mit Beschluss vom 21. Februar 2022 hat die Clearingstelle das am 3. Dezember 2020 ausgesetzte Empfehlungsverfahren wieder aufgenommen.
Die Clearingstelle hat am 26. April 2022 die Empfehlung zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 5” beschlossen.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.