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Entgeltordnung
Die Clearingstelle EEG|KWKG erhebt für Einigungsverfahren, schiedsrichterliche Verfahren und Votumsverfahren ein Entgelt, dessen Höhe in der Entgeltordnung (EntgeltO) festgelegt ist.
Welches Entgelt für die Durchführung eines dieser Verfahren in Ihrem konkreten Fall anfällt, können Sie unverbindlich mit unserem Entgeltrechner ermitteln. Zum Vergleich mit den bei einem ordentlichen Gerichtsverfahren anfallenden Kosten können Sie ggf. im Internet frei verfügbare Prozesskostenrechner heranziehen (z.B. den der FORIS AG).
Weitere Informationen zu den Entgelten finden Sie auch in unserer Antwort auf die Häufige Frage „Was kostet ein Verfahren bei der Clearingstelle EEG|KWKG?“
Unsere aktuelle Entgeltordnung