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Einigungsverfahren

Was ist ein Einigungsverfahren?

Das Einigungsverfahren folgt dem Ablauf einer Mediation und unterliegt strenger Vertraulichkeit. Die Clearingstelle EEG|KWKG moderiert dabei neutral die Gespräche zwischen den Beteiligten, ohne selbst über die Rechtsfragen zu entscheiden. Sie prüft jedoch, ob die Einigung eine vertretbare Auslegung und Anwendung der Rechtslage darstellt. Ein solches Verfahren findet nur statt, wenn alle Beteiligten zustimmen; eine einseitige Rechtsberatung erfolgt nicht. Ausschließlich Mitglieder und Koordinatorinnen der Clearingstelle mit Mediationsausbildung führen das Verfahren durch.
 
Das Ergebnis, die sogenannte Einigung, bleibt streng vertraulich. Es kann jedoch als Vergleich rechtlich verbindlich gemacht werden. Sind die zeitlichen Kapazitäten der Clearingstelle und der Beteiligten gegeben, lässt sich das Verfahren nach formeller Einleitung innerhalb von zwei bis drei Wochen abschließen. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung besteht nicht.
 

Für welche Streitigkeiten eignet sich ein Einigungsverfahren?

Das Verfahren eignet sich besonders für Streitigkeiten im Bereich des EEG|KWKG, bei denen die Parteien durch ein gemeinsames Gespräch schnell und interessengerecht zu einer Lösung finden möchten mit Unterstützung der Clearingstelle.

Was kostet ein Einigungsverfahren?

Einigungsverfahren sind kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG und betragen mindestens 95 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Sachverhalt ab, etwa vom Energieträger oder der Leistung. Mit dem Entgeltrechner  der Clearingstelle können Sie die Kosten unverbindlich ermitteln. Die Beteiligten entscheiden, wie sie die Gebühren aufteilen. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens. Anwalts- und sonstige Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Wie läuft ein Einigungsverfahren ab?

Bild
Clearingstelle EEG|KWKG Ablauf Einigungsverfahren

Wie erreiche ich schnell ein Ergebnis?

Prüfen Sie zunächst unter Unsere Zuständigkeiten im Detail, ob die Clearingstelle EEG|KWKG für Ihr Anliegen zuständig ist:
a) Ist das der Fall, prüfen Sie, ob es bereits ein Verfahrensergebnis oder eine Antwort auf eine häufige Rechtsfrage zu Ihrem Anliegen gibt.
b) Ist das nicht der Fall, füllen Sie das Anfrageformular aus und erklären Sie Ihr Einverständnis zur Durchführung des Einigungsverfahrens.
 

Ich habe noch Fragen zum Verfahren. Was tun

Hatten Sie in der Angelegenheit bereits Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Aktenzeichens per E-Mail, Post oder Fax an uns.
Hatten Sie noch keinen Kontakt, senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular zu. Möchten Sie später E-Mails an uns schicken, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datensicherheit und E-Mail Verschlüsselung.