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Suche in EEG 2021 § 24

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Votum 2023/21-I– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2023/21-I

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein ca.

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Aufsatz

Im Aufsatz betrachten die Autoren die Neufassung der BioSt-NachV, welche die unionsrechtlichen Vorgaben der Renewable-Energy-Directive (RED II) zum größten Teil übernommen habe. Die Verordnungen sollen sich nun auf ein breiteres Spektrum der Biomasse beziehen und befassen sich mit fester sowie flüssiger Biomasse.

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Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 11. März 2021 online als Liveübertragung stattgefunden hat. Thematisch drehte sich das Fachgespräch um die Änderungen für Solar- und Biomasseanlagen durch das EEG 2021.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der Überarbeitung der Mieterstromregelungen im EEG 2021. Als Anlass für die Novellierung sieht der Autor den Mieterstrombericht, der die Schwächen der bisherigen Regelungen verdeutliche. Der Autor begrüßt die Neuregelungen zum Lieferkettenmodell, zur Zulässigkeit der Anlagenzusammenfassung, zur Öffnung für Wohnquartiere und zum Mieterstromzuschlag.

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2021 ihren Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen veröffentlicht.

Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur wieder und erläutert vor dem Hintergrund drohender Verunreinigungen von Marktprämien-Bilanzkreisen durch ausgeförderte Anlagen

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein Betriebsgelände im Sinne der Anlagenzusammenfassung des § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG 2017/2021/2023 umfasst das räumlich zusammengehörende Gelände, auf dem Betriebsanlagen oder -mittel (technisch und baulich) zu demselben Betrieb gehören, d. h. demselben Betriebszweck dienen, der über den EE-Anlagenbetrieb hinausgeht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für die Auslegung des Gebäudebegriffs sind die Hinweise 2011/10 und 2017/46 der Clearingstelle heranzuziehen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023:

Wenn Ihre Anlagen nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)

Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Für Solaranlagen, die in, an oder auf Gebäuden angebracht wurden (Gebäude-PV), stellt sich oft die Frage, ob diese mit anderen PV-Anlagen, die auf demselben Gebäude, auf demselben Flur- und/oder Grundstück oder auf anderen Gebäuden angebracht wurden, zur Berechnung der Vergütung gemeinsam als eine Anlage gelten.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundstück im Sinne der EEG-Regelungen ist das Buchgrundstück im Sinne des Grundbuchrechts (§§ 873, 925 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 5 Grundbuchordnung (GBO)).

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Rechtslage ab dem 1. Januar 2023:

Für Dach-Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine Ersetzung von einem technischen Defekt, einer Beschädigung oder einem Diebstahl abhängig ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nach bisherigem Kenntnisstand der Clearingstelle existiert keine zentrale Stelle, die darüber Auskunft erteilt, ob - bezogen auf einen konkreten Ort, an dem eine PV-Installation in Betrieb genommen worden ist oder werden soll - weitere PV-Anlagen innerhalb von 2 oder 4 km in Betrieb genommen worden sind oder werden.
 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.

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