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Suche in EEG 2009 § 33

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Schiedsspruch 2020/32-XII– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/32-XII

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des

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Schiedsspruch 2019/63– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/63

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/62– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/62

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/29– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

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Schiedsspruch 2019/30– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Schiedsspruch 2019/21– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/21

Die Clearingstelle hatte in dem Schiedsverfahren zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 8.285,14 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere: ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

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Schiedsspruch 2019/19– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/19

In dem Schiedsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 6.605,34 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere, ob der Anspruch des Anlagenbetreibers auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

Verneinendenfalls hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob dem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber hilfsweise ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 1.090,35 € oder in einer anderen Höhe zusteht (im Ergebnis bejaht).

 

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Schiedsspruch 2019/20– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Schiedsspruch 2019/16– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Schiedsklägerin gegen den Schiedsbeklagten einen Anspruch auf Rückzahlung aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Siehe auch:

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Schiedsspruch 2019/17– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

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Schiedsspruch 2019/15– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.

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Schiedsspruch 2018/27– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/27
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob für die Ermittlung der gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 zu vergütenden Strommenge aus den Solaranlagen des Schiedsklägers für das Kalenderjahr 2016 zwingend auf den Messwert des vorhandenen Zählers zurückzugreifen ist, auch wenn der Schiedskläger darlegen kann, dass der Messwert für das Kalenderjahr 2016 nicht plausibel ist (im Ergebnis verneint) und welcher Wert

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Votum 2018/25– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/25

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms aus seinen Solaranlagen unter Beibehaltung der bisherigen Einspeisevergütung besitzt, nachdem die Solaranlagen aufgrund eines Brandes zunächst ersetzt und anschließend auf ein anderes Gebäude versetzt wurden.

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Rechtsprechung– 6 U 3/16

Sachverhalt: Zur Frage, ob eine Verpflichtung zur Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nur vorübergehend entfällt, wenn der Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur nicht gemeldet hatte (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009). Von der Vorinstanz insoweit verneint, als die Vorschrift das endgültige Entfallen des Anspruchs statuiere.

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Schiedsspruch 2016/10– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den eingespeisten Strom der PV-Installation der Schiedsklägerin in der Zeit vom 1. Januar bis 28.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Für Solaranlagen, die in, an oder auf Gebäuden angebracht wurden (Gebäude-PV), stellt sich oft die Frage, ob diese mit anderen PV-Anlagen, die auf demselben Gebäude, auf demselben Flur- und/oder Grundstück oder auf anderen Gebäuden angebracht wurden, zur Berechnung der Vergütung gemeinsam als eine Anlage gelten.

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Votum 2015/28– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/28

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, welche Vergütungshöhe sich für die einzelnen Module gem. §§ 3 Nr. 6, 18 Abs. 1 i.V.m. § 33

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Rechtsprechung– EnVR 45/13
Aktenzeichen: EnVR 45/13

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 20 U 1735/14  
Aktenzeichen: 20 U 1735/14  

Zu der Frage, ob ein Fotovoltaikanlagenbetreiber, dessen Anlage auf dem Dach eines Carports installiert ist, einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gem. § 33 Abs. 1 und 3 EEG 2009 gegen die Netzbetreiberin für den in ihr Netz eingespeisten Strom hat (hier bejaht, denn bei der Carportanlage handele es sich um ein Gebäude i.S.v.

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Votum 2014/37– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der im Jahr 2011 erzeugte und in das Netz eingespeiste Strom aus den Modulen, welche im Jahr 2011 die infolge eines Brandes zerstörten Module ersetzt haben, zu den im Jahr 2007 gültigen Mindestvergütungssätzen vergütet wird (im Ergebnis verneint).

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Votum 2014/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/21

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 Anspruch auf Vergütung des in seiner Fotovoltaikinstallation erzeugten Stroms gehabt hätte, wenn dieser in das Netz des Netzbetreibers eingespeist worden wäre und insbesondere, ob die Modu

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