Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag kurzfristige Änderungen, die sich bei der EEG-2021-Novelle „auf den letzten Metern" vor der Verabschiedung des Gesetzes noch ergeben haben. Diese beträfen insbesondere die Finanzierung durch die EEG-Umlage, die Anforderungen an Messsysteme und Fernsteuerbarkeit, die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister, negative Strompreise, die Vergütungsbedingungen für große PV-Dachanlagen, Erleichterungen im Mieterstrommodell und die Rahmenbedingungen für ausgeförderte Anlagen. Mehrere Regelungskomplexe stünden allerdings noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.