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Hinweis 2021/10-V - Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen

Die Clearingstelle hat am 5. Mai 2022 den Hinweis zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen” beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

In dem Verfahren wird geklärt:

  • ob die Rechtsfolge der Neuinbetriebnahme auch dann eintritt, wenn Anlagenbetreiberinnen und -betreiber den § 40 Abs. 2 EEG 2017/EEG 2021 nicht geltend machen,
  • welche Meldepflichten Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gemäß §§ 70, 71 EEG 2017/EEG 2021 bei Ertüchtigungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen treffen und
  • welche Rechtsfolgen bei etwaigen Verstößen gegen diese Meldepflichten eintreten.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Abgeschlossen
Ja
eingeleitet am
beschlossen am
Aktenzeichen

2021/10-V