Die Clearingstelle hat am 5. Mai 2022 den Hinweis zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen” beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
- ob die Rechtsfolge der Neuinbetriebnahme auch dann eintritt, wenn Anlagenbetreiberinnen und -betreiber den § 40 Abs. 2 EEG 2017/EEG 2021 nicht geltend machen,
- welche Meldepflichten Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gemäß §§ 70, 71 EEG 2017/EEG 2021 bei Ertüchtigungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen treffen und
- welche Rechtsfolgen bei etwaigen Verstößen gegen diese Meldepflichten eintreten.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.