Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2022 S. 2512), das am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert durch Artikel 5 das EEG 2021.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Dezember 2022 die Ergebnisse der jeweils zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2022.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B. unter KWKG 2023 - Übersicht herunterladen können:
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 22. Februar 2023 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Kostentragung für Zählertausch gem.
Energiefinanzierungsgesetz - EnFG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237).
Die BNetzA hat am 21. Juni 2022 die Ergebnisse der jeweils 1. Ausschreibungsrunde 2022 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Juni 2022.
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
Der Artikel beschäftigt sich mit der Osternovelle - „die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten“ mit einem Umfang von 332 Seiten alleine zum „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ - und verschafft einen groben Überblick der Maßnahmen.
42. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG - "Die Gesetzgebungsvorhaben des BMWK zur Energiewende"
In dem Artikel wird ein Überblick über das 42. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG gegeben. Die Veranstaltung fand am 31.3.2022 als Hybridveranstaltung in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin satt.
In diesem Artikel werden die Schwierigkeiten und Erfolge von innovativen KWK-Systemen, die einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten hatten, aufgezeigt. Einige Anlagen könnten durch die pandemiebedingten Materialknappheiten nicht fertig gestellt werden. Zeit- und gestiegener Kostendruck seien eine Herausforderung. Eine Verlängerung der Realisierungsfrist um sechs Monate solle ihnen helfen, um Strafzahlungen zu vermeiden und dem Verlust des Zuschlags entgegenwirken.
Der Aufsatz handelt von der Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht und den daraus folgenden Nachhaltigkeitsnachweis für Biomasse-Anlagen in Deutschland. Ein großes Problem sei die Treibhausgasemission der Biomasse-Anlagen, welche oft durch zu wenig Standardwerte für Substrate individuell hergeleitet werden müssten. Stellschrauben für die Treibhausgasemission seien die Güllegutschrift und die genaue Datenerfassung im Bereich des Anbaus.
Der Aufsatz übt Kritik an der „Südregion-Regel“ der Anlage 5 im EEG 2021, die für die Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Oktober 2022 gilt. Im letzten Jahr kamen 19 von 21 Geboten aus der Nordregion. Die Begrenzung auf die Südregion führe zu Schwierigkeiten für einen echten Wettbewerb für die kosteneffizientesten Anlagen. Auch die durch das EEG 2021 vorgegebene Laufzeitlänge von 1314 Volllaststunden solle die Wirtschaftlichkeit von BHKWs enorm erschweren.
Der Autor erläutert in diesem Aufsatz sogenannte Speicherkraftwerke, die eine Weiterentwicklung für neue und bestehende BHKW-Anlagen darstellen sollen. Durch einen Speicher, der für eine Anlage mit 5-fach so großer Leistung ausgelegt sei, soll eine hohe Flexibilität vom Energieangebot ermöglicht werden. Zudem werden weitere Grade und Methoden eine BHKW-Anlage zu flexibilisieren vorgestellt.
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.
Mit dem Ziel, 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu produzieren und zusätzlich den wachsenden Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung) abzudecken, bedarf das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung.
Eine Übersicht aller vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2021 veröffentlichten Verfahrensergebnisse der Clearingstelle EEG|KWKG finden Sie in der untenstehenden Datei.
Die Darstellung ist nach folgenden Themenschwerpunkten gegliedert:
Sachverhalt: Mit einer Novellierung des KWKG reduzierte der Gesetzgeber die Zuschläge für bestehende KWK-Anlagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 3 KWKG. Daraufhin verringerte eine Netzbetreiberin den KWK-Zuschlag für die eingespeisten Strommengen einer Anlagenbetreiberin.
Die BNetzA hat am 17. Dezember 2021 die Ergebnisse der jeweils 2. Ausschreibungsrunde 2021 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2021.
Die Autorin beleuchtet die aktuelle Situation von KWK-Anlagen und deren zukünftige Rolle in der Energieversorgung. Einige hochflexible Anlagen, die ihre Leistung stark an den Netzbedarf anpassen, könnten bereits heute ihre Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen. Weiterhin sollen innovative KWK-Anlagen einen großen Teil der Wärmewende in Deutschland werden.
Sachverhalt: Die Beklagte ist ein Versorgungsunternehmen welches mit der Streitverkündeten im Rahmen eines Scheibenpachtmodells einen Pachtvertrag über die Nutzung eines Anteils an einer Erzeugungskapazität eines Heizkraftwerks (sog. Kraftwerksscheibe) geschlossen hat.
Leitsätze: