Leistungsbestimmung bei Solaranlagen
Sofern es sich bei dem Speicher um eine fiktive EEG-Anlage handelt: Ja.
Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.
Sobald der Netzbetreiber alle erforderlichen Informationen, z.B. Standort der geplanten Anlage, Energieträger und installierte Leistung, vom Anschlussbegehrenden (künftigen Anlagenbetreiber) für die Netzanschlussprüfung erhalten hat, muss der Netzbetreiber ihm innerhalb von maximal acht Wochen folgende Informationen übermitteln:
§ 9 EEG (vormals § 6 EEG) regelt, welche technischen Anforderungen Anlagen i.S.d. EEG und des KWKG erfüllen müssen. Im Folgenden geht es insbesondere um die Anforderungen für Solaranlagen.