Verordnung über die Sicherstellung der technischen Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 23. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 367).
Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22.
Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB berichtet umfassend über
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vom 25. November 2025 (siehe Anhang) ändert die folgenden Gesetze:
Das 50. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems – Speicher und EE-/KWK-Anlagen“ fand am 6. November 2025 im Festsaal der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets setzt die europäischen Vorgaben des Binnenmarktpakets in nationales Recht um.
Insbesondere werden Regelungen zu Verteilernetzentwicklungsplänen, Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung der Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen, zum Netzanschlussvorrang für Biomethanerzeugungsanlagen und der Untersagung langfristiger fossiler Gaslieferverträge ohne CCS/CCU ab Ende 2049 in das EnWG aufgenommen.
-- Lesen Sie zu der Frage, wann Strom aus einem Speicher generell vergütungsfähig nach dem EEG ist, die Häufige Rechtsfrage „Was ist beim Zubau eines Speichers zu einer bestehenden EEG-Anlage zu beachten?“ unter „Vergütung“.
-- Dieser Beitrag betrifft die Konstellation, dass im Batteriespeicher ausschließlich Strom aus einer Biogasanlage i.S.d. EEG eingespeichert wird. Lesen Sie zu sog.
Der Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Elektrizitätsversorgung nach §§ 51 Abs. 3 , 63 Abs. 2 Nr. 2 EnWG analysiert die Entwicklung des Stromsystems bis zum Jahr 2035.
Ziel des Entwurfs des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage, mit der die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE), für die Gasspeicherbefüllung aus dem Krisenjahr 2022 auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden. Damit sollen die deutschen Unternehmen und Privatverbraucher von den hohen Gaspreisen entlasten werden. Der Gesetzentwurf befristet die Umlageerhebung bis zum 31.
Das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 ändert die folgenden Gesetze:
Je nach Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Strompreise. In bestimmten Fällen wird die Zeit, in der die Vergütung entfallen ist, an den regulären Vergütungszeitraum angehängt.
Leitsätze:
- Das Diskriminierungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG erfordert, vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich zu behandeln, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist.
- Es liegt im Entscheidungsspielraum des Verteilernetzbetreibers, für netzgekoppelte Batteriespeicher einen nach dem Leistungspreismodell berechneten Baukostenzuschuss zu erheben.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll die rechtlichen Voraussetzungen für den zügigen Auf- und Ausbau der Erzeugungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff zur Erreichung der Klimaziele erheblich zu beschleunigen. Dies soll durch die Etablierung vereinfachter und abgestimmter Genehmigungsverfahren mit klaren Vorgaben und Fristen erreicht werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 3. Juli 2025 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2025 als erfolgt gilt.
Das 49. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarspitzengesetz und Biomassepaket – aktuelle gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis“ fand am 2. Juli 2025 als Präsenztermin im Hotel Catalonia Berlin Mitte, Köpenicker Straße 80-82, 10179 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Im Fokus unseres 49. Fachgesprächs standen aktuelle Fragen zum Solarspitzengesetz und zum Biomassepaket in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung verfolgt das Ziel, den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme zu erleichtern und beschleunigen. Insbesondere sollen Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser, Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut werden.
Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 „Renewable Energy Directive III“ (bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs, verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.
-- Dieser Beitrag betrifft die Konstellation, dass im Batteriespeicher ausschließlich Strom aus einer Biogasanlage i.S.d. EEG eingespeichert wird.
Mit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 wurde ein sogenannter „Steuerbarkeitscheck“ für Erzeugungsanlagen und Speicher eingeführt. Dieser verpflichtet alle Anschlussnetzbetreiber zur jährlichen Überprüfung der Steuerbarkeit der Anlagen in ihrem Netzgebiet.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 12 Abs. 2b EnWG. Demnach sind Netzbetreiber aller Spannungsebenen verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbarkeit nach § 13a Abs. 1 bzw. § 14 Abs. 1 EnWG erfüllt sind.
Am 17.04.2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das „Weißbuch Wasserstoffspeicher“ veröffentlicht.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Beschlusses BK6-22-300 Netzbetreiber verpflichtet, nach dem Stand der Technik bundeseinheitliche Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu entwickeln. Für die Tenorziffern 2a, 2b, 2c liegen nun die finalen Empfehlungen des
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (
Das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2023 (KWKG 2023), welches nunmehr als KWKG 2025 am 1. April 2025 in Kraft tritt (Urfassung).
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 mit Wirkung zum 1. März 2025 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt.