Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 5. Februar 2024 (siehe Anhang) ändert u. a.
Stromspeicher erlangen sowohl für die Energiespeicherung als auch für die Stabilität des Stromsystems und des Stromnetzes zunehmend an Bedeutung. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entworfene Stromspeicher-Strategie verfolgt das Ziel, den Hochlauf der Stromspeicher zu unterstützen und eine optimale Integration der Stromspeicher als Kurzzeitspeicher in das Stromsystem zu erreichen.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen zum einen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 6, welche die Vorschriften zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG beinhaltet, zum anderen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 8, welche die damit verbundene Reduzierung der Netzentgelte regelt.
Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung zur nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Um ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen, wird ein Teil der vorhandenen Leitungsinfrastruktur umgestellt. Zudem werden Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher in die Infrastruktur eingebunden.
Beschleunigung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes notwendig
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden.
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit Deutschlands insb. in Bezug auf die Nachfragespitzen in Kälteperioden durch Gasspeicheranlagen, dauerhaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen die bisher bis zum 1.
Die BNetzA hat die Zahlen der zweiten Innovationsausschreibungsrunde 2023 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 28. September 2023, so dass die Bekanntgabe am 5. Oktober 2023 als erfolgt gilt.
Die Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung – EAAV) ergänzt die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) um geringfügige materielle technische Anforderungen mit dem Ziel, die Inbetriebnahme und den Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 kW bis 500 kW zu beschleunigen.
Das Maßnahmenpaket sieht neben Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Novellierung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV), eine die NELEV um geringfügige materielle technische Anforderungen ergänzende neue Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) v
Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen. Im Mittelpunkt der NWS stehen die Beschleunigung des Markthochlaufs von Wasserstoff und seiner Derivativen sowie Wasserstoffanwendungstechnologien. Die in der NWS verankerten Maßnahmen wurden drei Stufen zugeordnet: kurzfristige Maßnahmen für das Jahr 2023, mittelfristige Maßnahmen für die Jahre 2024/2025 und langfristige Maßnahmen bis 2030.
Die wichtigsten Handlungsfelder/Zielbilder der Nationalen Wasserstoffstrategie sind:
Das 45. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Rollout und Herausforderungen für EEG- und KWK-Anlagen“ fand am 22.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2023 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 22. Juni 2023, so dass die Bekanntgabe am 29. Juni 2023 als erfolgt gilt.
Am 20. Juni 2023 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur hat am 24. März 2023 den Höchstwert für Innovationsausschreibungen für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2023.
Die EU-Kommission hat in zwei Rechtsakten Kriterien für „grünen“ Wasserstoff festgelegt.
Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.
Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für innovative Anlagenkonzepte bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 25. November 2022 (BGBl. I S. 2102) ist am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Der Leitfaden der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e. V.) dient zur praxisnahen Unterstützung einer erfolgreichen Absolvierung der Zertifizierungsverfahren und richtet sich als Hilfestellung an Planer, Projektierer und Errichter von Erzeugungsanlagen, die im Rahmen des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen und Speichern ein Anlagenzertifikat B benötigen.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.
Das "Anlagenzertifikat (B) unter Auflage" welches mit Inkrafttreten der Änderung der NELEV am 30. Juli 2022 eingeführt wurde, dient dem Zweck, die Inbetriebsetzung gegenüber dem in der VDE-AR-N 4110 definierten Standartverfahren zu beschleunigen, wenn die Umsetzung letzterer bis zur geplanten Inbetriebnahme nicht möglich sein sollte.
Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).
Das Energiefinanzierungsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist.
Die Autoren erklären in ihrem Aufsatz, dass es nur mittels leistungsstarker Speicher möglich sei, den notwendigen Tag-Nacht-Ausgleich für eingespeisten Solarstrom herbeizuführen, Netzengpässe zu verhindern und die Netzsicherheit durch die Bereitstellung von Reserveleistung und Ausgleichsenergie zu erhöhen. Daher sei der Ausbau einer deutschlandweiten Speicherinfrastruktur von großer Bedeutung. Insbesondere würden sich die Standorte der Großkraftwerke als geeignete Einspeisepunkte für die Speicher darstellen, da dort bereits eine hochwertige Netzanschluss-Infrastruktur herrsche.