Das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2023 (KWKG 2023), welches nunmehr als KWKG 2025 am 1. April 2025 in Kraft tritt (Urfassung).
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 mit Wirkung zum 1. März 2025 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.
Der Bericht dient der Erfüllung der Berichtspflichten der EU-Mitgliedsstaaten aus Artikel 15 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2023/1804.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 5. November 2024 verfolgt das Ziel, die Regelungen zur Förderung von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und -speichern sowie E-Heizern zu verlängern. In Anbetracht der derzeit im KWKG enthaltenen Befristungen für die Förderung von den genannten Anlagen werden diese grundsätzlich gefördert, wenn sie bis zum 31.
Im November 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Systementwicklungsstrategie (SES) veröffentlicht. Die darin enthaltenen Festlegungen sind gemäß §§ 12a, 15b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Szenariorahmen der Netzentwicklungspläne (NEP) Strom und Gas/Wasserstoff zu berücksichtigen, um eine sektorenübergreifend kohärente Strom- und Gasnetzplanung sicherzustellen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 1. September 2024 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Oktober 2024, so dass die Bekanntgabe am 22. Oktober 2024 als erfolgt gilt.
Das 48. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Aktuelle Fragen zum Netzanschluss sowie zum Messen und Steuern bei EEG- und KWKG-Anlagen“ fand am 10.
Mit dem technischen Hinweis »Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz« (Version 7.1, Juli 2024) des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von netzverträglichen Speichersystemen formuliert.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen verfolgt das Ziel, bestehende genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie und bei dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern durch beschleunigte Verfahren abzubauen. Dies soll durch Digitalisierungsvorhaben, die Verkürzung behördlicher Fristen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen erreicht werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte im Juni 2024 den Monitoring-Bericht zur Energiewende, der von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt wurde. In dem Bericht bewertet die Kommission den Fortschritt der Energiewende anhand einer sogenannten Energiewende-Ampel. Dabei werden sechs zentrale Dimensionen der Energiewende betrachtet, die verschiedene Themenbereiche abdecken – von der Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit über die Energie- und Versorgungssicherheit bis hin zu den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. Juni 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG erlassen, welche am 15.
Am 28. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1789 vom 13.
Das 47. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ fand am 12. Juni 2024 als Präsenzveranstaltung im Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7 in Berlin-Mitte sowie zeitgleich als Liveübertragung (auch mit
online statt.Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2024 die Festlegung von Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) erlassen.
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 5. Juni 2024 eine Festlegung zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs nach § 13a Abs. 2 EnWG erlassen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthoch von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen. Das Gesetz soll weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff vereinfachen.
Das Gesetz zur Modernisierung und zum Abbau von Bürokratie im Strom- und Energiesteuerrecht hat das Ziel, aktuelle Entwicklungen wie den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben Änderungen, beispielsweise im EU-Beihilferecht, dazu geführt, dass Teile des aktuellen Strom- und Energiesteuerrechts nicht mehr anwendbar sind.
Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung - EAAV) vom 16.05.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 159). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verordnet auf Grund des § 12 Absatz 3a des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 14. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 161) ist vorbehaltlich einzelner Regelungen am 17. Mai 2024 in Kraft getreten. Artikel 1 des Gesetzes ändert das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Der vorliegende Umweltbericht behandelt die Herausforderungen und Schwerpunkte in der aktuellen Umweltpolitik und gibt einen Überblick über die aktuellen Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Umwelt, Natur und Mensch.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung WANDA schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur überprüft seine Höhe alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.