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Unser Auftrag

Wir unterstützen Sie: neutral und unabhängig

Die Clearingstelle EEG|KWKG hilft allen Marktakteuren, beispielsweise Anlagenbetreibende und Netzbetreiber, Streitigkeiten unkompliziert zu lösen und Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu klären.

Wissenschaftliche Exzellenz, kommunikative Stärke und Branchenkenntnis prägen unser Handeln. Wenn Sie schnelle, kompetente Klärung, interdisziplinäre Ansätze und niedrige Kosten suchen, sind Sie bei uns richtig.

Zentral, wenn es um Klärung geht

Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG mit Besucher und Banner.

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist die zentrale Anlaufstelle für alle, die aus dem EEG oder KWKG Rechte oder Pflichten haben: Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter und Messstellenbetreiber. Auch öffentliche Stellen wie Bundes- und Landesministerien sowie Interessenverbände können sich an uns wenden.
Die Clearingstelle entstand 2007 auf Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und wird seit 2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) weitergeführt. 2017 erweiterten wir unsere Kompetenz um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Bezug auf die Messung des von EEG-Anlagen erzeugten oder bezogenen Stroms. Seit 2018 gilt dies auch für KWK-Anlagen, sodass unser Zuständigkeitsbereich nun das KWKG umfasst. Wir helfen allen Beteiligten, Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des EEG und KWKG zu vermeiden oder effizient und kostengünstig zu lösen. Auch Fragen aus anderen Gesetzen beantworten wir.
Als neutrale und unabhängige Einrichtung klären wir Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und KWKG ohne Weisungen. Wir bieten folgende Verfahren an:


- Einigung bei Einzelfällen 
- Schiedsrichterliche Verfahren 
- Votumsverfahren 
- Stellungnahmeverfahren 
- Hinweisverfahren 
- Empfehlungsverfahren


Weitere Informationen zu unseren Verfahrensarten finden Sie hier. Unsere Datenbank bietet die umfangreichste, frei zugängliche Sammlung zum Recht der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Unsere Bibliothek steht nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung. 

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist keine Behörde und kein Gericht, sondern eine Einrichtung zur Konfliktklärung. Unsere Arbeit genießt hohe Akzeptanz, weil wir:


Neutralität wahren:

Wir arbeiten unabhängig und nicht weisungsgebunden. Unser Ziel ist es, Konflikte objektiv, rechtssicher und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu klären.


Fachliche Kompetenz bieten:

Unsere Expertinnen und Experten decken die rechtlichen und technischen Aspekte erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung ab. Sie bringen juristische, ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und kaufmännische Kenntnisse mit. So erhalten Sie eine fundierte und disziplinübergreifende Klärung Ihres Anliegens. Unsere Arbeitsergebnisse genießen in der Rechtsprechung hohes Ansehen. Gerichte folgen oft den Positionen der Clearingstelle EEG|KWKG.


Schnellen Service bieten:

Wir beantworten Ihre Fragen rasch und optimieren unsere Abläufe kontinuierlich.


Transparenz schaffen:

Wir binden relevante Akteure ein und schaffen Vertrauen durch transparente Prozesse.


Geringe Kosten verursachen:

Unsere Klärungskosten liegen in der Regel unter denen eines ordentlichen Gerichts.


Datenschutz gewährleisten:

Wir achten streng auf Datenschutz und kommunizieren vertrauliche Informationen nur verschlüsselt, es sei denn, Sie verzichten ausdrücklich darauf.


Nachhaltigkeit fördern:

Wir nutzen nachhaltige Materialien, wählen umweltbewusste Lieferanten und arbeiten bevorzugt papierlos, um natürliche Ressourcen zu schonen. 
 

Unsere Angebote bieten eine einzigartige Alternative zu herkömmlichen Konfliktlösungen wie Gerichtsverfahren.

Anders als Anwaltskanzleien vermitteln wir neutral zwischen den Parteien, wenn sie es gemeinsam wünschen, statt einseitige Rechts- und Projektberatung zu leisten. Unsere Dienste stehen allen offen, die durch das EEG oder KWKG berechtigt oder verpflichtet sind.

Verbraucherschlichtungsstellen hingegen richten sich nur an Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen und können oft keine rechtsverbindliche Klärung bieten, selbst wenn die Parteien dies wünschen. Sie geben auch keine allgemeinen Empfehlungen zur Gesetzesauslegung.

Unsere einzelfallbezogenen Angebote führen wir nur auf gemeinsamen Wunsch beider Seiten durch und sie sind, je nach Verfahren, rechtsverbindlich, wenn beide Seiten zustimmen. Wir agieren als streitschlichtende Dienstleisterin, wobei Anwälte optional beteiligt sind.

„Die Clearingstelle vereint rechtliche und technische Kompetenz auf höchstem Niveau; für die anwaltliche Beratungspraxis im Energiesektor ist ihr Angebot an Instrumenten der alternativen Konfliktlösung äußerst hilfreich“, sagt Christof Federwisch, Rechtsanwalt und Partner bei Noerr LLP.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoflyer und unserer Infobroschüre unter Publikationen.

Unser gesetzlicher Auftrag ergibt sich gegenwärtig aus § 81 EEG 2023 (zuvor: § 81 EEG 2021, § 19 EEG 2004, § 57 EEG 2009, § 57 EEG 2012, § 81 EEG 2014, § 81 EEG 2017) und § 32a KWKG 2025 (zuvor: § 32a KWKG 2023, § 32a KWKG 2020, § 32a KWKG 2016).

In folgender Tabelle können Sie sich einen Überblick über die grundsätzlichen Zuständigkeiten der Clearingstelle EEG|KWKG verschaffen:

Wofür ist die Clearingstelle EEG |KWKG zuständig?Wofür ist die Clearingstelle EEG |KWKG nicht zuständig?Wer ist zuständig, wenn nicht die Clearingstelle EEG|KWKG?

Anwendungsfragen und Streitigkeiten des EEG oder KWKG

  • in der Regel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • außerhalb des Bundesgebiets bei grenzüberschreitenden Ausschreibungen gemäß
    § 88a EEG 2023 oder § 1 Abs. 5 und 6, § 33a Abs. 2 bis 5 KWKG 2023
Anwendungsfragen des EEG oder KWKG außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern es sich nicht um grenzüberschreitende Ausschreibungen gemäß § 88 a
EEG 2023 oder § 1 Abs. 5 und 6, § 33a Abs. 2 bis 5 KWKG 2023 handelt
RES LEGAL Europe
(unverbindlicher Hinweis)
Anwendungsfragen und Streitigkeiten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)Bereiche des MsbG, für die die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur oder des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegeben ist (z.B. Verordnungsermächtigungen oder vorgegebene Sicherheitsprofile der Messtechnik)

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Klärung von Anwendungsfragen und Streitigkeiten des EEG, KWKG und MsbG zwischen zwei oder mehr Parteien aufgrund beider bzw. allseitigem Einverständnis (in der Regel Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sowie Netzbetreiber, aber auch Messstellenbetreiber sowie das EEG betreffend Direktvermarktungsunternehmer)einseitige Rechtsberatung von nur einer Partei zu Anwendungsfragen des EEG und MsbG
  • ein/e Rechtsberater/in Ihrer Wahl
  • wenn kein beiderseitiges Einverständnis besteht, steht Ihnen der Rechtsweg offen

Klärung von über den Einzelfall hinausgehenden Anwendungsfragen, bei denen ein öffentliches Interesse an der Klärung besteht ...

  • ... für den Bereich der Stromerzeugung inkl. Messstelle
  • ... für den Bereich der Erneuerbaren Energien
  • ... für den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung

 

  • ... für den Bereich der ausschließlichen Wärmeerzeugung (z. B. Öfen, Erdwärmepumpen, Wärmetauscher)
  • ... für den Bereich der (Bio-)Kraftstoffe
 
Abgabe von Stellungnahmen für ordentliche Gerichte zu Anwendungsfragen des EEG auf deren Ersuchen  
 
  • Entscheidungen über Zulassungen oder Vorbescheide für
    • KWK-Anlagen,
    • den Neu- und Ausbau von Wärme- oder Kältenetzen,
    • den Neubau von Wärme- oder Kältespeichern,
  • Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
  • Antrag auf Förderung von Solarthermischen Anlagen, Biomasse und Wärmepumpen nach den Richtlinien des BMU
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
 Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungssystemen wie
z. B. Nachhaltigkeitsnachweisen für Einsatzstoffe gemäß der BioSt-NachV
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
 Fragen zum Bezug von Strom bzw. Gas zu privaten Zwecken (z. B. Anschluss ans Versorgungsnetz, Anschlussnutzung, Belieferung mit Energie, Messung) bzw. Wunsch nach außergerichtlicher Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und MessdienstleisternSchlichtungsstelle Energie e.V. (SSE)

Weitere Informationen zu den Aufgaben, der Funktionsweise sowie den Angeboten der Clearingstelle EEG|KWKG finden Sie in unserem Infoflyer und in unserer Infobroschüre (Stand 2022). Weiterhin finden Sie eine Übersicht aller Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2021 thematisch sortiert in unserer Verfahrensbroschüre.

Den Infoflyer sowie die beiden Broschüren finden Sie im Bereich Publikationen als PDF-Version zum Download.

Gerne senden wir Ihnen auch die Infobroschüre und/oder die Broschüre mit unseren Verfahrensergebnisse (2008 bis 2021) in gedruckter Form kostenlos zu.

Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff Broschüren unter Angabe Ihrer Anschrift an:

post@clearingstelle-eeg-kwkg.de.

Bitte geben Sie an, ob Sie ein oder zwei Exemplare der jeweiligen Broschüren benötigen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

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