Wir stehen Ihnen zur Seite: Neutral und unabhängig
Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet neutral und unabhängig allen Marktakteuren die Möglichkeit, Streitigkeiten ohne aufwendige Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu erhalten.
Wissenschaftliche Exzellenz, kommunikative Kompetenz und Branchenkenntnis sind Fundament unseres Handelns. Immer dann, wenn es um schnelle und kompetente Klärung, Interdisziplinarität und geringe Kosten geht, sind Sie bei uns genau richtig.
Zentral, wenn es um Klärung geht
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist die zentrale Anlaufstelle für alle, die aus dem EEG oder KWKG berechtigt oder verpflichtet sind: Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter sowie Messstellenbetreiberinnen und -betreiber. Darüber hinaus sind wir auch Ansprechpartner für mit dem EEG, dem KWKG und dem MsbG befasste öffentliche Stellen wie Bundes- und Landesministerien, Bundes- und Landesbehörden sowie für Interessenverbände.
Die Clearingstelle wurde 2007 zunächst als Clearingstelle EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) errichtet und wird seit 2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterbetrieben. 2017 wurde unsere Kompetenz um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erweitert, wenn es um die Messung des von einer EEG-Anlage erzeugten oder bezogenen Stroms geht. Seit 2018 gilt dies auch für KWK-Anlagen, unser Zuständigkeitsbereich erstreckt sich seitdem auch auf das KWKG. Wir bieten somit allen Beteiligten die Möglichkeit, Streitigkeiten bei der Auslegung und bei der Anwendung des EEG und des KWKG im Vorfeld zu vermeiden oder effizient und kostengünstig zu lösen. Wir beantworten auch damit zusammenhängende Fragen, die sich aus anderen Gesetzen ergeben können.
Wir sind eine neutrale und unabhängige Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG sowie seit dem 1. Januar 2018 auch des KWKG und keinen Weisungen unterworfen.
Im Einzelnen bieten wir zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und KWKG folgende Verfahren an:
Klärung von Einzelfällen durch
• Einigungsverfahren
• Schiedsrichterliche Verfahren
• Votumsverfahren
• Stellungnahmeverfahren
Verfahrensförmliche Klärung über den Einzelfall hinaus durch
• Hinweisverfahren
• Empfehlungsverfahren
Weiterführende Information zu unseren Verfahrensarten finden Sie hier.
Mit unserer Datenbank bieten wir die umfangreichste, frei zugängliche Datenbank zum Recht der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Unsere Bibliothek steht nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung.
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist als konfliktklärende Einrichtung weder eine Behörde noch ein Gericht. Das hohe Maß an Akzeptanz unserer Arbeit beruht auf:
Neutralität:
Sie können sich unserer Neutralität gewiss sein, da wir unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeiten. Unser Ziel ist es, Konflikte objektiv, rechtssicher und zur bestmöglichen Zufriedenheit der Beteiligten aufzuklären.
Fachliche Kompetenz:
Unsere Expertinnen und Experten für die rechtlichen und technischen Aspekte der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung sowie für die außergerichtliche Streitbeilegung verfügen über juristische, ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und kaufmännische Kompetenzen. Sie erhalten somit eine fachkompetente und disziplinübergreifende Klärung Ihres Anliegens. Wir können Ihnen dadurch zu Rechts- und Investitionssicherheit verhelfen. Unsere Arbeitsergebnisse genießen in der Rechtsprechung beachtliches Ansehen. Gerichte schließen sich sehr häufig den Positionen der Clearingstelle EEG|KWKG an.
Service und Zeit:
Wir beantworten Ihre Fragen oder Ihr Anliegen schnellstmöglich und optimieren unsere Bearbeitungsabläufe stetig.
Transparenz:
Wir binden die relevanten Akteure ein und schaffen Vertrauen durch transparente Prozesse.
Geringe Kosten:
Wir klären Ihr Anliegen zu in der Regel geringeren Kosten als bei einem ordentlichen Gericht.
Datenschutz:
Wir legen größten Wert auf Datenschutz und kommunizieren bei vertraulichen Informationen nur mit verschlüsselten E-Mails, es sei denn, Sie verzichten ausdrücklich auf eine Verschlüsselung.
Nachhaltigkeit:
Wir nutzen für unsere Arbeit nachhaltige Materialien, beachten dies bei der Auswahl der Lieferanten und arbeiten zur Schonung natürlicher Ressourcen bevorzugt papierlos.
Unsere Angebote bieten gegenüber herkömmlichen Instrumenten zur Konfliktlösung (z. B. Gerichtsverfahren) eine einzigartige Alternative. Bei der Art der Konfliktlösung unterscheiden wir uns von ...
Anwaltskanzleien:
Wir bieten keine einseitige Rechts- und Projektberatung an, sondern vermitteln in neutraler Stellung zwischen den Parteien auf deren gemeinsamen Antrag hin.
Verbraucherschlichtungsstellen:
Unsere Angebote stehen allen offen, die durch das EEG oder KWKG berechtigt oder verpflichtet sind. Im Gegensatz dazu sind die Verbraucherschlichtungsstellen auf eine Schlichtung ausschließlich zwischen Verbrauchern und Unternehmen ausgerichtet. Verbraucherschlichtungsstellen können den Parteien eines Konfliktes in der Regel selbst dann nicht zu einer rechtsverbindlichen Klärung der Streitigkeit verhelfen, wenn die Parteien dies vorab wünschen. Allgemeine Empfehlungen und Hinweise zur Auslegung der Gesetze für eine Vielzahl von Anwendungsfällen können Verbraucherschlichtungsstellen in keinem Fall geben.
Ordentlichen Gerichten:
Einzelfallbezogene Angebote führen wir nur auf übereinstimmenden Wunsch beider Seiten durch. Sie sind, je nach Verfahren, rechtsverbindlich, wenn beide Seiten dies wünschen. Wir sind dabei streitschlichtende Dienstleisterin. Anwältinnen und Anwälte können, müssen aber nicht beteiligt sein.
„Die Clearingstelle vereint rechtliche und technische Kompetenz auf höchstem Niveau; für die anwaltliche Beratungspraxis im Energiesektor ist ihr Angebot an Instrumenten der alternativen Konfliktlösung äußerst hilfreich.“
Christof Federwisch, Rechtsanwalt, Partner und Leiter Energie, Noerr LLP
Unseren Infoflyer sowie unsere Infobroschüre mit einer Übersicht zum Auftrag, unserer Arbeitsweise und weiteren Informationen finden Sie unter Publikationen.
Unser gesetzlicher Auftrag ergibt sich gegenwärtig aus § 81 EEG 2023 (zuvor: § 81 EEG 2021, § 19 EEG 2004, § 57 EEG 2009, § 57 EEG 2012, § 81 EEG 2014, § 81 EEG 2017) und § 32a KWKG 2023 (zuvor: § 32a KWKG 2020, § 32a KWKG 2016).
In folgender Tabelle können Sie sich einen Überblick über die grundsätzlichen Zuständigkeiten der Clearingstelle EEG|KWKG verschaffen:
Wofür ist die Clearingstelle EEG |KWKG zuständig? | Wofür ist die Clearingstelle EEG |KWKG nicht zuständig? | Wer ist zuständig, wenn nicht die Clearingstelle EEG|KWKG? |
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Anwendungsfragen und Streitigkeiten des EEG oder KWKG
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Anwendungsfragen des EEG oder KWKG außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern es sich nicht um grenzüberschreitende Ausschreibungen gemäß § 88 a |
RES LEGAL Europe (unverbindlicher Hinweis) |
Anwendungsfragen und Streitigkeiten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) | Bereiche des MsbG, für die die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur oder des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegeben ist (z.B. Verordnungsermächtigungen oder vorgegebene Sicherheitsprofile der Messtechnik) | |
Klärung von Anwendungsfragen und Streitigkeiten des EEG, KWKG und MsbG zwischen zwei oder mehr Parteien aufgrund beider bzw. allseitigem Einverständnis (in der Regel Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sowie Netzbetreiber, aber auch Messstellenbetreiber sowie das EEG betreffend Direktvermarktungsunternehmer) |
einseitige Rechtsberatung von nur einer Partei zu Anwendungsfragen des EEG und MsbG |
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Klärung von über den Einzelfall hinausgehenden Anwendungsfragen, bei denen ein öffentliches Interesse an der Klärung besteht ...
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Abgabe von Stellungnahmen für ordentliche Gerichte zu Anwendungsfragen des EEG auf deren Ersuchen | ||
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | |
Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungssystemen wie z. B. Nachhaltigkeitsnachweisen für Einsatzstoffe gemäß der BioSt-NachV |
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) | |
Fragen zum Bezug von Strom bzw. Gas zu privaten Zwecken (z. B. Anschluss ans Versorgungsnetz, Anschlussnutzung, Belieferung mit Energie, Messung) bzw. Wunsch nach außergerichtlicher Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern |
Schlichtungsstelle Energie e.V. (SSE) |
Weitere Informationen zu den Aufgaben, der Funktionsweise sowie den Angeboten der Clearingstelle EEG|KWKG finden Sie in unserem Infoflyer und in unserer Infobroschüre (Stand 2022). Weiterhin finden Sie eine Übersicht aller Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2021 thematisch sortiert in unserer Verfahrensbroschüre.
Den Infoflyer sowie die beiden Broschüren finden Sie im Bereich Publikationen als PDF-Version zum Download.
Gerne senden wir Ihnen auch die Infobroschüre und/oder die Broschüre mit unseren Verfahrensergebnisse (2008 bis 2021) in gedruckter Form kostenlos zu.
Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff Broschüren unter Angabe Ihrer Anschrift an:
post@clearingstelle-eeg-kwkg.de.
Bitte geben Sie an, ob Sie ein oder zwei Exemplare der jeweiligen Broschüren benötigen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.