Mithilfe des Entgeltrechners können Sie ermitteln, welches Entgelt für ein Votums-, Einigungs- oder ein schiedsrichterliches Verfahren vor der Clearingstelle EEG|KWKG in Ihrem Fall gemäß der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG erhoben würde.
Bedienung
Geben Sie bitte hierzu unten den Energieträger sowie die installierte (Gesamt-)Leistung der streitgegenständlichen Anlage(n) an und erteilen durch Setzen des entsprechenden Hakens Ihr Einverständnis, dass die Clearingstelle EEG|KWKG Ihre Daten verarbeitet. Sollte in Ihrem Fall die Angabe eines bestimmten Anlagentyps nicht möglich sein, wählen Sie bitte „keine/mehrere/unbekannt“ unter „Energieträger“ aus und geben die Gesamtleistung der streitgegenständlichen Anlage(n) bzw. Übertragungskapazität(en) an.
Weitere Hinweise
Die hier erteilten Entgeltauskünfte sind unverbindlich. Sie dienen allein Ihrer Orientierung. Für die durchzuführenden Verfahren setzt die Clearingstelle EEG|KWKG das Entgelt vor Beginn bzw. mit der Einleitung des Verfahrens durch Beschluss fest. Die Entgeltbeträge werden auf volle Eurobeträge gerundet und sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Aufteilung des Entgeltes unter den jeweiligen Verfahrensbeteiligten unterliegt der freien Vereinbarung.
Bitte füllen Sie alle mit einem roten Stern gekennzeichneten Felder aus, da die Daten anderenfalls nicht verarbeitet werden können.
Ist keine Gesamtleistung bzw. Übertragungskapazität angebbar, wählen Sie bitte oben „Leistung/Kapazität unbekannt“ unter „Energieträger“ aus und geben die streitgegenständliche Menge an elektrischer Arbeit bitte im Eingabefeld unten an. Sind mehrere unterschiedliche Anlagen bzw. Energieträger betroffen, kontaktieren Sie uns bitte für Auskünfte zur Entgelthöhe.
Absenden
Die Clearingstelle EEG|KWKG versichert, dass sie die ihr über dieses Formular bekanntgewordenen Daten und Sachverhalte vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Erteilung einer Entgeltauskunft nutzt. Insbesondere werden die Daten nicht dauerhaft gespeichert. Eine Weitergabe der Daten oder Teile hiervon an Dritte findet nicht statt, es sei denn, die Clearingstelle EEG|KWKG ist hierzu gesetzlich verpflichtet.