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Suche in EEG 2021

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Votum 2025/7-VI– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob der Anlagenbetreiber den KWK-Bonus nach Anlage 3 des EEG 2009 auf Grundlage der Stromkennzahl oder der Nettostromerzeugung zu berechnen hat. Dafür kam es auf die Frage an, ob ein Rückkühler, der sich hinter der Wärmeverbrauchseinheit (Pelletieranlage) befindet, die von der ORC-Anlage mit Wärme beliefert wird, eine Vorrichtung zur Abwärmeabfuhr der ORC-Anlage ist. Entscheidend dafür war u.a., welcher Anlagenbegriff zur Anwendung kommt.

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Schiedsspruch 2025/13-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf EEG-Vergütung für den in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeisten Strom hat. Klärungsbedürftig war der Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme der Solaranlagen und dem Einbau eines Zweirichtungs-Übergabezählers durch den Messstellenbetreiber. In diesem Zeitraum hatte der Anlagenbetreiber den Strom durch eine nicht geeichte kundeneigene Messeinrichtung gemessenen (im Ergebnis teilweise bejaht).

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Je nach Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Strompreise. In bestimmten Fällen wird die Zeit, in der die Vergütung entfallen ist, an den regulären Vergütungszeitraum angehängt.

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Stellungnahme 2025/6-VIII/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Landgerichts Regensburg hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben, ob die streitgegenständlichen Anlagen im maßgeblichen Zeitraum über technische Einrichtungen zur Fernsteuerung im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014 verfügten (im Ergebnis bejaht) und ob ein etwaiger Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014 dem Vergütungsanspruch auf Grund fehlender technischer Einrichtungen und damit fehlender marktprämienspezifischer Anspruchsvoraussetzungen entgegensteht bzw.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Fehlt ein (Einspeise-)Zähler, ist ungeeicht oder defekt, kann dies Folgen für den Vergütungsanspruch nach dem EEG haben. So besteht ein Vergütungsanspruch nach dem EEG nur dann, wenn die vergütungsfähige Strommenge eindeutig bestimmbar ist.

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Schiedsspruch 2025/2-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Schiedsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob das vom Anlagenbetreiber vorgeschlagene Mess- und Abrechnungskonzept mit gemeinsamer Messung und Abrechnung sowohl im Übergabezähler als auch im Erzeugungszähler den messtechnischen Anforderungen des EEG und MsbG entspricht, auch wenn eine der beiden PV-Installationen den vergüteten Eigenverbrauch gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 in Anspruch nimmt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Sowohl für EEG-Anlagen als auch für KWKG-Anlagen ist zur Ermittlung der in § 55 Abs. 3

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Votum 2024/10-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob ein Mess- und Abrechnungskonzept für zwei Solaranlagen den messtechnischen Anforderungen des EEG sowie des MsbG entspricht (im Ergebnis bejaht). 

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Die Clearingstelle hat am 4. März 2025 ein Hinweisverfahren zu der Frage eingeleitet, wie bei bestehenden Biomasseanlagen in der Anschlussförderung die Begrenzung des anzulegenden Werts zu berechnen ist.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 25. April 2025.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

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Votum 2024/17-XIII– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2024/17-XIII

Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob ein Anspruch auf den sog. Emissionsminimierungsbonus  gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den eingespeisten Strom aus einer Biogasanlage besteht (im Ergebnis teilweise bejaht).

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Rechtsprechung– 83 O 1435/23

Sachverhalt: Die Klägerin wechselte 2021 mit ihren Solaranlagen von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung. Die Beklagte zahlte für den Zeitraum Oktober 2021 bis zum 02.03.2022 zunächst die Marktprämie, stornierte diese später jedoch vollständig, da die Anlagen nach ihrer Auffassung in diesem Zeitraum nicht fernsteuerbar im Sinne des § 10b EEG 2021 gewesen sein. Die Klägerin bestreitet dies und hält die rückwirkende Vergütungsstornierung für unberechtigt.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 3 Kart 535/24

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 3 O 541/23

Sachverhalt: Die Klägerin ist ein Industrieunternehmen mit erheblichem Strombedarf, die Beklagte ist Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB).

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Votum 2024/1-I– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2024/1-I

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob es sich bei einem ehemaligen Tagebau um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b) EEG 2017, § 48 Abs. 1 Satz 1

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Rechtsprechung– 5 K 1552/22.F
Aktenzeichen: 5 K 1552/22.F

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Mühlenbetrieb. Hierfür begehrt sie die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2022. 

Ergebnis: Verneint.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Zu der Frage, wo eine Anlage an das Netz des Netzbetreibers anzuschließen ist und wie der Verknüpfungspunkt mit dem Netz ermittelt wird, ist zunächst die Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Wie wird der Verknüpfungspunkt der Anlage mit dem Netz ermittelt und wer trägt die Kosten für den Netzanschluss?“ zu beachten. 

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Rechtsprechung– 5 0 2799/22

Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin Biogasanlage auf der 2011 bzw 2015 zwei OCR-Module zur Abwärmeverstromung errichtet wurden. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Netzbetreiberin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Teilrückzahlung des sogenannten Technologiebonus hat. Der Technologiebonus in Höhe von 2,0 Cent wurde in den der in den Jahren 2020 und 2021 für die gesamte von der Biogasanlage der Beklagten erzeugte Strommenge gezahlt.

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Rechtsprechung– 3 Kart 237/23

Leitsätze:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Clearingstelle hat keine behördlichen Aufsichtsbefugnisse. Wir können also nicht einseitig Netzbetreiber zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen auffordern.

Wann und in welcher Höhe werden Abschlagszahlungen gezahlt?

 

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Schiedsspruch 2023/6-IV– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2023/6-IV

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob es sich bei den mit Biomethan betriebenen vier Blockheizkraftwerken der Schiedsklägerin um eine (Gesamt-)Anlage i. S. d. EEG handelt (im Ergebnis: bejaht) und wenn ja, welches Inbetriebnahmejahr diese (Gesamt-)Anlage führt und wann der Vergütungszeitraum für die EEG-Vergütung endet.

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Politisches Programm

Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Votum 2023/14-VIII– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2023/14-VIII

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob der von der Netzbetreiberin zugewiesene Netzverknüpfungspunkt der gesetzliche Verknüpfungspunkt i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 1 EEG 2021 ist (im Ergebnis verneint) und ob verneinendenfalls die Netzbetreiberin durch die Zuweisung ihr Letztzuweisungsrecht nach § 8

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