In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob seitens der Netzbetreiberin ein Rückzahlungsanspruch aufgrund fehlender technischer Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2014, § 100 Abs. 2 Satz 1 EEG 2017 der gezahlten Einspeisever
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers zu gewährleisten. Insbesondere sollen die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an die unionsrechtlichen Vorgaben sowie die Auslegung des EuGH anpasst werden.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 6. Februar 2020 ein Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 15.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. September 2020 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ beschlossen.
Die Autoren bewerten den Anpassungsbedarf der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgrund der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Vor dem Hintergrund der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und zeitgleicher Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) betrachtet der Autor die Messung und Bilanzierung von Letztverbrauchern, die mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sind und einen Jahresstromverbrauch bis maximal 10.000 kWh aufweisen.
Der Autor erläutert, ob bei der Datenerfassung durch Smart Meter die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das nationale Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) greift. Hierzu erklärt er die Datenschutzproblematik bei Smart Metern und erörtert das Regelungskonzept des DS-GVO, insbesondere bezogen auf die Smart-Meter-Datenverarbeitung.