Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. April 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. April 2025, so dass die Bekanntgabe am 30. April 2025 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. März 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025, so dass die Bekanntgabe am 1. April 2025 als erfolgt gilt.
Die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) enthält, basierend auf aktuellen Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), Grafiken und Diagramme zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2024.
Dargestellt werden insbesondere die Anteilswerte der erneuerbaren Energien in den verschiedenen Sektoren, die Emissionsvermeidung und die wirtschaftlichen Effekte aus dem Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) sind kleine Photovoltaikanlagen, bestehend aus einem oder wenigen Solarmodulen, die den erzeugten Strom über eine Steckdose in das Haushaltsnetz einspeisen, um elektrische Geräte des täglichen Bedarfs mit Strom zu versorgen. Sie dienen in erster Linie dem Zweck Stromkosten zu senken.
Sachverhalt: Der Antragsgegner hat eine naturschutzrechtliche Befreiung für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erteilt. Gegen die angeordnete sofortige Vollziehung begehrt der Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz.
Ergebnis: Verneint.
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2025
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Schutzgebiete des Naturschutzrechts und erneuerbare Energien – Auf einen Blick“ befasst sich mit der Vereinbarkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien mit bestehenden naturschutzrechtlichen Schutzgebieten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ihren Netzbetreibern jährlich melden müssen, dass sie für das folgende Kalenderjahr die Volleinspeisevergütung nach § 100 Abs. 14 Satz 2 EEG 2021 bzw.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 30.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 1. September 2024 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Oktober 2024, so dass die Bekanntgabe am 22. Oktober 2024 als erfolgt gilt.
Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 10. Oktober 2024 wurde am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird Mietern fortan ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Anbringung und Nutzung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eingeräumt.
Durch das Gesetz wurden
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob es sich bei einem ehemaligen Tagebau um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b) EEG 2017, § 48 Abs. 1 Satz 1
Der Tagungsbericht enthält einen Überblick über das 47. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, welches am 12. Juni 2024 im Magnus-Haus in Berlin stattfand. Die Veranstaltung wurde hybrid durchgeführt und widmete sich dem Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
Sachverhalt: Der Kläger plant die Errichtung eines Solarzauns um sein denkmalgeschütztes Wohnhaus herum und begehrt dazu eine denkmalrechtliche Genehmigung von dem Beklagten.
Ergebnis: Bejaht.
Begründung: Die Erteilung der Genehmigung erscheine geboten, da das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzauns überwiege und das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Erscheinungsbildes des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes zurückzustehen habe.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juli 2024 sein Papier für das zukünftige Strommarktdesign veröffentlicht. Die Anforderungen an das Stromsystem der Zukunft erfordern einen Paradigmenwechsel und grundlegende Veränderungen. Vor diesem Hintergrund konkretisiert das BMWK in diesem Papier das Meinungsspektrum zu spezifischen Handlungsoptionen und beleuchtet deren Vor- und Nachteile. Gleichzeitig schafft das Papier Transparenz und fördert ein gemeinsames Verständnis der geeigneten Optionen sowie ihrer jeweiligen Chancen und Herausforderungen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt.
Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2024 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2024 als erfolgt gilt.