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Suche in EEG 2017 § 52 Abs. 2

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Votum 2022/17-VIII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob für Strom, der in sog. Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wurde, dem Grunde nach ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (im Ergebnis bejaht) sowie ob Anschluss und Betrieb der Solaranlagen vorliegend den Anforderungen von § 10 Abs. 2 <

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Aufsatz

Der Aufsatz berichtet über den Termin zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) für Windenergie an Land. Die Frist zum aus- und umrüsten wurde seitens der Bundesnetzagentur im November auf den 31.12.2022 verlängert. Problematisch waren laut der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) die noch laufende Umsetzung von luftverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen.

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Aufsatz

Der Verfasser hält das Votum der Clearingstelle für stimmig und begrüßt insbesondere, dass es sich der klaren Literaturmeinung anschließe und einen fairen Interessenausgleich schaffe. Er bedauert jedoch, dass die Clearingstelle nicht vertieft auf Widersprüche im Gesetzeswortlaut, der amtlichen Überschrift und der Gesetzesbegründung der §§ 21b, 21c EEG 2017 eingegangen sei.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. das Votum 2019/48 mit grundsätzlicher Bedeutung zur Höchstbemessungsleistung bei Anlagendrosselung mit der Frage, wie hoch die "installierte Leistung" im Sinne von § 101 Abs. 1 S. 3 EEG 2017 bei einer Biogasanlage ist, vor.

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Rechtsprechung– 1 MB 24/19
Aktenzeichen: 1 MB 24/19

Sachverhalt: Die Beigeladene beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Radarmastes zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen.  Die Antragstellerin (Gemeinde) verweigerte ihr Einvernehmen. Daraufhin ersetzte der Antragsgegner (Landrat) das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 2 S.

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Votum 2019/52– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/52

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit dem Sanktionssystem auf Pflichtverstöße nach dem EEG 2017 in Zusammenhang mit der Überleitungsvorschrift. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Auswirkungen des § 52 EEG 2017 auf den Zahlungsanspruch von Anlagen, die seit dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, doch auch Neu- und ältere Bestandsanlagen werden thematisiert. 

 

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 28. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich mit Rechtsfolgen bei Meldeverstößen befasste und am 12. Oktober 2017 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattfand.

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Aufsatz

Die Autoren bewerten anhand einiger aktueller Urteile, ob das Bürgerliche Recht über ausreichende Instrumentarien verfügt, um die sich mit dem Bau und dem Betrieb von Solaranlagen ergebenden Rechtsfragen angemessen zu beantworten, oder ob es dazu eines Rückgriffs auf energierechtliche Sondervorschriften bedarf. Die Autoren befassen sich dabei mit dem Urteil des BGH vom 2. Juni 2016, Az.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.

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