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Verfahren und Verfahrensablauf

Die Clearingstelle bietet für verschiedene Konflikte passende Verfahren an und unterstützt Ratsuchende bei der Wahl des richtigen Weges.

Vorprüfung: Zuständigkeit und erste Klärung

Zunächst prüfen wir, ob Ihr Anliegen in unseren Zuständigkeitsbereich fällt (Vorprüfung). Ist das der Fall, klären wir, ob sich Ihre Frage einfach beantworten lässt etwa durch Verweis auf ein passendes Arbeitsergebnis, eine häufige Rechtsfrage oder den Gesetzeswortlaut. So können wir rund 90 % der Anfragen schnell und informierend lösen, meist innerhalb weniger Tage (Erstbearbeitung).

Für jeden Konflikt das passende Verfahren.

Lässt sich Ihre Anfrage nicht rein informativ klären, bieten wir ein kostenpflichtiges Einzelfallverfahren an. Die Kosten richten sich nach der Leistung der jeweiligen Anlage, nicht nach der Komplexität der Fragestellung. Mit unserem Entgeltrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten unkompliziert ermitteln.

Für die Durchführung des Verfahrens benötigen wir die Zustimmung beider Konfliktparteien, in der Regel die des Anlagenbetreibers und des Netzbetreibers. Die Wahl des Verfahrens hängt davon ab, ob eine schnelle Einigung oder eine detaillierte rechtliche Prüfung im Vordergrund steht.

Wir bieten drei Einzelfallverfahren an:

Wir helfen Ihnen, das passende Verfahren zu wählen und den Rahmen festzulegen. Dabei unterscheiden wir, ob es sich um einen Einzelfall oder um grundsätzliche Fragen der Anwendung und Auslegung handelt (Verfahrensvorbereitung).

Das Einigungsverfahren - unser schnellsten Einzelfallverfahren

Wenn wir lediglich zwischen den Parteien vermitteln sollen, eignet sich das Einigungsverfahren. Es ist unser schnellstes Verfahren. Wir unterstützen die Konfliktparteien dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne selbst inhaltlich Stellung zu beziehen. Die Einigung erfolgt oft in Form eines gegenseitigen Vertrags.

Votumsverfahren - die Parteien entscheiden, ob sie sich an das Ergebnis binden möchten

Im Votumsverfahren prüfen und bewerten wir Ihren Fall rechtlich. Die Konfliktparteien entscheiden gemeinsam, ob sie sich an das Ergebnis binden möchten.

Schiedsrichterliches Verfahren - rechtsverbindliche Wirkung eines Gerichtsurteils

Soll das Ergebnis die Verbindlichkeit eines Gerichtsurteils haben, ist das schiedsrichterliche Verfahren die richtige Wahl. Hier agieren wir wie ein Gericht, und beide Seiten müssen den Schiedsspruch akzeptieren.

Stellungnahmeverfahren - ein ordentliches Gericht bittet die Clearingstelle um eine Stellungnahme

Auch bei laufenden Gerichtsverfahren können wir helfen. Im Stellungnahmeverfahren bittet ein Gericht, etwa ein Amts- oder Landgericht, um unsere Einschätzung zu Fragen des EEG, KWKG oder MsbG. Sie können dies selbst beim Gericht anregen.

Wer kann Verfahren beantragen?

Verfahrensparteien im Einzellfallverfahren können sein:

  • (zukünftige) Anlagenbetreibende,
  • Netzbetreiber,
  • Messstellenbetreiber,
  • Direktvermarkter und
  • Bilanzkreisverantwortliche (§ 81 Absatz 4 Satz 3 EEG 2021, § 32a Absatz 4 Satz 3 KWKG 2020 und § 4 Abs. 2 der VerfO).

Das Verfahren kann schriftlich, mündlich (in Berlin) oder per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.

Die Grafik zeigt, welches Einzelfallverfahren für welchen Fall am besten geeignet ist:

 
Bild
Übersicht der Einzelfallverfahren der Clearingstelle EEGKWKG

Den Ablauf eines Verfahren zeigt die folgende Grafik:

Image
Verlauf vom ersten Kontakt zum Verfahren.

Angebote zur Klärung von Einzelfällen

Eine Tabelle zeigt die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der Verfahrensarten. So ist etwa das Ergebnis eines schiedsrichterlichen Verfahrens immer rechtlich bindend, während das eines Votumsverfahrens nur auf Wunsch aller Beteiligten verbindlich wird. Häufige Fragen beantworten wir  hier.

VerfahrensartEinigungs-
verfahren
Schiedsrichter-
liche Verfahren
VotumsverfahrenStellungnahme-
verfahren
Funktion der Clearingstelle EEG|KWKGNeutrale Mittlerin (Mediatorin)Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO)Entscheidung ähnlich wie ein auf das EEG bzw. KWKG spezialisiertes GerichtStellungnahme zu einer bei Gericht anhängigen Rechtsfrage mit EEG- oder KWKG-Bezug
CharakteristikaModeriertes Gespräch ohne inhaltliche Begutachtung der Sach-/RechtslageBegutachtung eines Einzelfalls rechtlich, sachlich und/oder technischInhaltliche Begutachtung der Rechtsfrage
Rechtsver-
bindlichkeit
ja, wenn Einigung zustandekommtjanur, wenn Beteiligte sich an das Votum vertraglich bindennein
Ihr NutzenGerichtsverfahren wird vermiedenGerichtsverfahren wird ersetztGerichtsverfahren wird praktisch vollständig vermiedenGerichtsverfahren wird ergänzt
Kostenja, gemäß Entgeltverordnungentgeltfrei
 
 

Grundsätzliche Klärung - über den Einzelfall hinaus

Erhalten wir viele Anfragen zu einem ähnlichen Thema, das öffentliches Interesse weckt, führen wir ein Hinweis- oder Empfehlungsverfahren durch. Dabei beziehen wir akkreditierte Vereine, Verbände, Interessengruppen und öffentliche Stellen ein. Der Unterschied: Das Empfehlungsverfahren deckt meist größere, energieträgerübergreifende Themen ab, während das Hinweisverfahren spezifischere Bereiche behandelt. Eine Tabelle zeigt die Merkmale beider Verfahren.

VerfahrensartHinweisverfahrenEmpfehlungsverfahren
Funktion der Clearingstelle EEG|KWKG

interdisziplinäres Expertengremium

CharakteristikaKlärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und KWKG (i.d.R. energieträgerspezifisch)Klärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und KWKG (i.d.R. energieträgerübergreifend)
Rechtsver-
bindlichkeit

nein

Ihr NutzenBeide Verfahren tragen in hohem Maße dazu bei, Gerichtsverfahren überflüssig zu machen
Kosten

entgeltfrei