Die Clearingstelle bietet für verschiedene Konflikte passende Verfahren an und unterstützt Ratsuchende bei der Wahl des richtigen Weges.
Vorprüfung: Zuständigkeit und erste Klärung
Zunächst prüfen wir, ob Ihr Anliegen in unseren Zuständigkeitsbereich fällt (Vorprüfung). Ist das der Fall, klären wir, ob sich Ihre Frage einfach beantworten lässt – etwa durch Verweis auf ein passendes Arbeitsergebnis, eine häufige Rechtsfrage oder den Gesetzeswortlaut. So können wir rund 90 % der Anfragen schnell und informierend lösen, meist innerhalb weniger Tage (Erstbearbeitung).
Für jeden Konflikt das passende Verfahren.
Lässt sich Ihre Anfrage nicht rein informativ klären, bieten wir ein kostenpflichtiges Einzelfallverfahren an. Die Kosten richten sich nach der Leistung der jeweiligen Anlage, nicht nach der Komplexität der Fragestellung. Mit unserem Entgeltrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten unkompliziert ermitteln.
Für die Durchführung des Verfahrens benötigen wir die Zustimmung beider Konfliktparteien, in der Regel die des Anlagenbetreibers und des Netzbetreibers. Die Wahl des Verfahrens hängt davon ab, ob eine schnelle Einigung oder eine detaillierte rechtliche Prüfung im Vordergrund steht.
Wir bieten drei Einzelfallverfahren an:
- Das Einigungsverfahren,
- das Votumsverfahren und
- das schiedsrichterliche Verfahren.
Wir helfen Ihnen, das passende Verfahren zu wählen und den Rahmen festzulegen. Dabei unterscheiden wir, ob es sich um einen Einzelfall oder um grundsätzliche Fragen der Anwendung und Auslegung handelt (Verfahrensvorbereitung).
Das Einigungsverfahren - unser schnellsten Einzelfallverfahren
Wenn wir lediglich zwischen den Parteien vermitteln sollen, eignet sich das Einigungsverfahren. Es ist unser schnellstes Verfahren. Wir unterstützen die Konfliktparteien dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne selbst inhaltlich Stellung zu beziehen. Die Einigung erfolgt oft in Form eines gegenseitigen Vertrags.
Votumsverfahren - die Parteien entscheiden, ob sie sich an das Ergebnis binden möchten
Im Votumsverfahren prüfen und bewerten wir Ihren Fall rechtlich. Die Konfliktparteien entscheiden gemeinsam, ob sie sich an das Ergebnis binden möchten.
Schiedsrichterliches Verfahren - rechtsverbindliche Wirkung eines Gerichtsurteils
Soll das Ergebnis die Verbindlichkeit eines Gerichtsurteils haben, ist das schiedsrichterliche Verfahren die richtige Wahl. Hier agieren wir wie ein Gericht, und beide Seiten müssen den Schiedsspruch akzeptieren.
Stellungnahmeverfahren - ein ordentliches Gericht bittet die Clearingstelle um eine Stellungnahme
Auch bei laufenden Gerichtsverfahren können wir helfen. Im Stellungnahmeverfahren bittet ein Gericht, etwa ein Amts- oder Landgericht, um unsere Einschätzung zu Fragen des EEG, KWKG oder MsbG. Sie können dies selbst beim Gericht anregen.
Wer kann Verfahren beantragen?
Verfahrensparteien im Einzellfallverfahren können sein:
- (zukünftige) Anlagenbetreibende,
- Netzbetreiber,
- Messstellenbetreiber,
- Direktvermarkter und
- Bilanzkreisverantwortliche (§ 81 Absatz 4 Satz 3 EEG 2021, § 32a Absatz 4 Satz 3 KWKG 2020 und § 4 Abs. 2 der VerfO).
Das Verfahren kann schriftlich, mündlich (in Berlin) oder per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.
Die Grafik zeigt, welches Einzelfallverfahren für welchen Fall am besten geeignet ist:
Den Ablauf eines Verfahren zeigt die folgende Grafik:
Angebote zur Klärung von Einzelfällen
Eine Tabelle zeigt die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der Verfahrensarten. So ist etwa das Ergebnis eines schiedsrichterlichen Verfahrens immer rechtlich bindend, während das eines Votumsverfahrens nur auf Wunsch aller Beteiligten verbindlich wird. Häufige Fragen beantworten wir hier.
| Verfahrensart | Einigungs- verfahren | Schiedsrichter- liche Verfahren | Votumsverfahren | Stellungnahme- verfahren |
|---|---|---|---|---|
| Funktion der Clearingstelle EEG|KWKG | Neutrale Mittlerin (Mediatorin) | Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) | Entscheidung ähnlich wie ein auf das EEG bzw. KWKG spezialisiertes Gericht | Stellungnahme zu einer bei Gericht anhängigen Rechtsfrage mit EEG- oder KWKG-Bezug |
| Charakteristika | Moderiertes Gespräch ohne inhaltliche Begutachtung der Sach-/Rechtslage | Begutachtung eines Einzelfalls rechtlich, sachlich und/oder technisch | Inhaltliche Begutachtung der Rechtsfrage | |
| Rechtsver- bindlichkeit | ja, wenn Einigung zustandekommt | ja | nur, wenn Beteiligte sich an das Votum vertraglich binden | nein |
| Ihr Nutzen | Gerichtsverfahren wird vermieden | Gerichtsverfahren wird ersetzt | Gerichtsverfahren wird praktisch vollständig vermieden | Gerichtsverfahren wird ergänzt |
| Kosten | ja, gemäß Entgeltverordnung | entgeltfrei | ||
Grundsätzliche Klärung - über den Einzelfall hinaus
Erhalten wir viele Anfragen zu einem ähnlichen Thema, das öffentliches Interesse weckt, führen wir ein Hinweis- oder Empfehlungsverfahren durch. Dabei beziehen wir akkreditierte Vereine, Verbände, Interessengruppen und öffentliche Stellen ein. Der Unterschied: Das Empfehlungsverfahren deckt meist größere, energieträgerübergreifende Themen ab, während das Hinweisverfahren spezifischere Bereiche behandelt. Eine Tabelle zeigt die Merkmale beider Verfahren.
| Verfahrensart | Hinweisverfahren | Empfehlungsverfahren |
|---|---|---|
| Funktion der Clearingstelle EEG|KWKG | interdisziplinäres Expertengremium | |
| Charakteristika | Klärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und KWKG (i.d.R. energieträgerspezifisch) | Klärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und KWKG (i.d.R. energieträgerübergreifend) |
| Rechtsver- bindlichkeit | nein | |
| Ihr Nutzen | Beide Verfahren tragen in hohem Maße dazu bei, Gerichtsverfahren überflüssig zu machen | |
| Kosten | entgeltfrei | |

