Was ist ein schiedsrichterliches Verfahren?
Im schiedsrichterlichen Verfahren agiert die Clearingstelle EEG|KWKG als Schiedsgericht nach den Vorgaben des 10. Buches der Zivilprozessordnung (ZPO). Dabei klärt sie rechtliche und technische Fragen des EEG und KWKG im Einzelfall. Ein solches Verfahren findet nur statt, wenn alle Beteiligten zustimmen; eine einseitige Rechtsberatung erfolgt nicht. Das Ergebnis, in der Regel ein Schiedsspruch, ist für die Beteiligten verbindlich.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung eines schiedsrichterlichen Verfahrens. Bei einfachen Streitfällen kann das Verfahren ausnahmsweise schriftlich erfolgen. Die Clearingstelle EEG|KWKG entscheidet abschließend, ob dies möglich ist.
Für welche Streitigkeiten eignet sich ein schiedsrichterliches Verfahren?
Was kostet ein schiedsrichterliches Verfahren?
Schiedsrichterliche Verfahren sind kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG (EntgeltO). und beginnen bei 95 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Sachverhalt ab, etwa vom Energieträger oder der Leistung. Mit dem Entgeltrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten unverbindlich ermitteln. Die Beteiligten entscheiden, wie sie die Gebühren aufteilen. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens. Anwalts- und sonstige Kosten tragen die Beteiligten selbst.
Auf Wunsch der Beteiligten kann die Clearingstelle im Schiedsspruch eine Entscheidung über die endgültige Verteilung der Kosten treffen, abhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Wie läuft ein schiedsrichterliches Verfahren ab?
Wie komme ich schnell zu einem Ergebnis?
Prüfen Sie unter Unsere Zuständigkeiten im Detail, ob die Clearingstelle EEG|KWKG für Ihr Anliegen zuständig ist.
a) Ist das der Fall, sehen Sie nach, ob es bereit ein Verfahrensergebnis oder eine Antwort auf eine häufige Rechtsfrage zu Ihrem Anliegen gibt.
b) Ist das nicht der Fall, füllen Sie das Anfrageformular aus und erklären Sie Ihr Einverständnis zur Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens.
Ich habe noch Fragen zum Verfahren. Was soll ich tun?
Hatten Sie in der Angelegenheit bereits Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG, geben Sie bitte das Aktenzeichen an und wenden sich per E-Mail, Post oder Fax an uns. Hatten Sie noch keinen Kontakt, senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular zu. Möchten Sie später E-Mails an uns schicken, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datensicherheit und Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs.
