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Schiedsrichterliches Verfahren

Was ist ein schiedsrichterliches Verfahren?

Im schiedsrichterlichen Verfahren wird die Clearingstelle EEG|KWKG als Schiedsgericht im Sinne des 10. Buches der ZPO tätig. Es werden rechtliche und technische Fragen des EEG und KWKG im Einzelfall geklärt. Ein schiedsrichterliches Verfahren wird nur auf übereinstimmenden Wunsch aller Beteiligten durchgeführt; eine einseitige Rechtsberatung erfolgt nicht. Das Ergebnis, i. d. R. der Schiedsspruch, ist für die Beteiligten rechtsverbindlich.

Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines schiedsrichterlichen Verfahrens besteht nicht. Ist der Streit von geringer Schwierigkeit, kann das schiedsrichterliche Verfahren ausnahmsweise auch schriftlich geführt werden. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt der Clearingstelle EEG|KWKG.

Für welche Streitigkeiten eignet sich ein schiedsrichterliches Verfahren?

Das schiedsrichterliche Verfahren kommt für Streitigkeiten in Betracht. Es eignet sich besonders, wenn Tatsachenfragen umstritten sind, da das Schiedsgericht - z. B. durch die Vernehmung von Zeugen - eine Beweisaufnahme durchführen kann.

Was kostet ein schiedsrichterliches Verfahren?

Schiedsrichterliche Verfahren sind entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG (EntgeltO). Sie beträgt mindestens 95 EUR und richtet sich nach dem zu klärenden Sachverhalt (Energieträger, Leistung). Welches Entgelt in Ihrem konkreten Fall anfällt, können Sie unverbindlich mit unserem Entgeltrechner ermitteln. Über die Aufteilung des Entgelts entscheiden die Beteiligten. Die Entgeltzahlung ist jedoch Voraussetzung für die Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens. Anwalts- und sonstige Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Die Clearingstelle EEG|KWKG kann - auf Wunsch der Beteiligten - mit dem Schiedsspruch eine Kostenentscheidung über die (endgültige) Verteilung der Entgelte und Kosten zwischen den Beteiligten in Abhängigkeit vom Ausgang des Schiedsverfahrens treffen.

Wie läuft ein schiedsrichterliches Verfahren ab?

 
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Ablauf schiedsrichterliches Verfahren der Clearingstelle EEG|KWKG

Wie komme ich schnell zu einem Ergebnis?

Sie können die Klärung beschleunigen, indem Sie unter Auftrag prüfen, ob die Clearingstelle EEG|KWKG für Ihr Anliegen zuständig ist.

a) Wenn ja, dann prüfen Sie bitte, ob bereits ein Verfahrensergebnis oder eine Antwort auf eine häufige Rechtsfrage zu Ihrem Anliegen vorliegt.
b) Wenn nein, dann füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und erklären das Einverständnis zur Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens.

Ich habe noch Fragen zum Verfahren. Was soll ich tun?

Hatten Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG, so können Sie sich auch - unter Angabe des Aktenzeichens, unter dem wir Ihre Anfrage führen - per E-Mail, Post oder Fax an uns wenden. Hatten Sie noch keinen Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG in der betreffenden Angelegenheit, so senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anfrageformular zu. Wenn Sie im weiteren Verlauf E-Mails an uns versenden wollen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datensicherheit und Verschlüsselung des E-Mail-Verkehres.