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Suche in EEG-Umlage

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Rechtsprechung– 8 U 4291/22

Sachverhalt: Im Verfahren ist strittig, ob die Beklagte, im maßgeblichen Zeitraum, die Anlagenbetreiberschaft inne hatte. Die Übertragungsnetzbetreiberin als Klägerin fordert von der Beklagten Auskunft über die bezogenen Strommengen sowie die Zahlung einer EEG-Umlage.

Ergebnis: Verneint.

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Gesetzesbezug: EEG 2023, WindSeeG

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

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Votum 2022/32-XI– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/32-XI

In dem Votum hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob eine Anlage, um ältere Bestandsanlage im Sinne des EEG zu sein, dauerhaft in Eigenversorgung betrieben worden sein muss (im Ergebnis verneint) oder ob es ausreicht, dass sie lediglich zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem 1. September 2011 in Eigenversorgung betrieben wurde (im Ergebnis bejaht).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Energiefinanzierungsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist.   

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 747, s. Anhang), welches am 27. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert das EEG 2021 zum zweiten Mal.

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Aufsatz

Der Aufsatz beleuchtet per Gegenüberstellung Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Lichte der europarechtskonformen Auslegung. Zentrales Thema bildet die Eigenversorgung als Individuum oder in gesellschaftlicher Form. Das EEG lehne eine gemeinschaftliche Eigenversorgung ab, jedoch ergebe sich Anpassungsbedarf aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), deren Frist am 31.06.2021 abgelaufen sei.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021, EEG 2023

In dem Artikel wird ein Überblick über das 42. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG gegeben. Die Veranstaltung fand am 31.3.2022 als Hybridveranstaltung in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin satt.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.

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Gesetzentwurf

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.

Mit dem Ziel, 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu produzieren und zusätzlich den wachsenden Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung) abzudecken, bedarf das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung.

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Gesetz
Textfassung vom:

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  EEG 2012  |  EEG 2014  |  EEG 2017  |

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021

Die Autorin befasst sich mit der neuen Möglichkeit von Kommunen sich finanziell an Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beteiligen. Diese Maßnahme fördere die Akzeptanz von erneuerbaren Energien und verschiedene Kommunen nutzten sie bereits. Sehr wirtschaftlich sei es, wenn Kommunen sich am Projekt beteiligen indem sie ein Grundstück zur Verfügung stellen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021

Der Autor befasst sich mit aktuellen Marktwerten von PV-Anlagen, insbesondere solchen Anlagen die unter einer installierten Leistung von 100 kW liegen. Dazu geht er weiter auf die Menge der EEG-Vergütung für die Photovoltaik und den daraus erzeugten Strom ein.

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Gesetzentwurf

Der Gesetzesentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher senkt die EEG-Umlage vorgezogen unterjährig bereits zum 1. Juli 2022 auf null ab, wie es am 23. Februar 2022 im Koalitionsausschuss verabredet worden ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

1. Vergütung

Der Zubau eines Speichers kann erfolgen, ohne dass der ursprüngliche Vergütungssatz berührt wird. Der in der EEG-Anlage erzeugte und direkt in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird weiterhin mit den „alten“ Vergütungssätzen vergütet.

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Aufsatz

Der Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung zum EEG 2021 zu verschiedenen Ansprüchen wie dem Anspruch auf Netzanschluss, auf Stromabnahme, auf finanzielle Förderung und dem Ausgleichsmechanismus. Hierzu reißen die Autoren verschiedene Urteile nur kurz im Bezug auf ihre Auswirkungen an. Auch für das Jahr 2022 werden laut den Autoren interessante gerichtliche Entscheidungen zum EEG gefällt werden.

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Rechtsprechung– 8 U 11/21

Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin richtet gegen eine Anlagenbetreiberin einen Rückforderungsanspruch der zuvor gezahlten Marktprämie.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021, KSG, Europarecht

Der Autor untersucht die Konsequenzen aus dem BVerfG-Klimabeschluss (BVerfG, Beschl. v. 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18) für die folgende Gesetzgebung.

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Rechtsprechung– 27 U 14/20

Sachverhalt: Die Beklagte ist ein Versorgungsunternehmen welches mit der Streitverkündeten im Rahmen eines Scheibenpachtmodells einen Pachtvertrag über die Nutzung eines Anteils an einer Erzeugungskapazität eines Heizkraftwerks (sog. Kraftwerksscheibe) geschlossen hat.

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Aufsatz

Die Geothermie rücke zunehmend bei der Stromerzeugung und der Gebäudebeheizung in den Vordergrund. Ihr Ausbau sei im Rahmen der Wärmewende und zur Erreichung der Klimaziele unerlässlich. Aus dem Grund untersuchen die Autoren die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Geothermie.

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Studie

Das Impulspapier „Ein beihilfefreies und schlankeres EEG - Vorschlag zur Weiterentwicklung des bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ der Stiftung Umweltenergierecht, im Auftrag der Agora Energiewende, legt Vorschläge für Reformen des EEG vor.

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