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Suche in EEG 2012 § 66

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Rechtsprechung– EnZR 85/20

Leitsätze:

a) Der Anspruch auf Härtefallentschädigung hängt weder von einer vorherigen Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage als Erneuerbare-Energien-Anlage oder der Einhaltung sonstiger Förmlichkeiten, noch von der Geltendmachung des Anspruchs auf vorrangige Einspeisung beim Netzbetreiber ab. Es reicht aus, dass dem Netzbetreiber die tatsächlichen Umstände bekannt sind, aus denen sich die Einstufung der Anlage als Erneuerbare-Energien-Anlage ergibt.

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Rechtsprechung– 8 U 4291/22

Sachverhalt: Im Verfahren ist strittig, ob die Beklagte, im maßgeblichen Zeitraum, die Anlagenbetreiberschaft inne hatte. Die Übertragungsnetzbetreiberin als Klägerin fordert von der Beklagten Auskunft über die bezogenen Strommengen sowie die Zahlung einer EEG-Umlage.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 6 U 71/19
Aktenzeichen: 6 U 71/19

Sachverhalt: Der Direktvermarkter fordert Erstattung der Ausgleichsenergiekosten verursacht durch Einspeisemanagementmaßnahmen des Netzbetreibers. Durch die Differenzen im Bilanzkreis des Direktvermarkters zwischen realen Einspeisemengen und angekündigten Strommengen musste dieser Ausgleichsenergie kaufen.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 6 U 129/19
Aktenzeichen: 6 U 129/19

Sachverhalt: Gegenstand des Rechtsstreites stellt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Windkraftanlagen in einem Windpark und die in diesem Zusammenhang stehende Dauer des Förderanspruchs dar. Vorliegend wurden die Windkraftanlagen in dem Windpark sukzessive über den Jahreswechsel 2000 und 2001 in Betrieb genommen. Die Beklagte vertrat die Auffassung, ein provisorischer Netzanschluss habe bereits bestanden und es sei eine rollierende Inbetriebnahme erfolgt.

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Rechtsprechung– XIII ZR 5/19

Leitsatz: Eine technische Einrichtung, die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht, genügt nicht der technischen Vorgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012, eine solche Anlage mit einer Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netz

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Rechtsprechung– 6 U 27/18
Aktenzeichen: 6 U 27/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob eine Anlagenbetreiberin die Entschädigung der entgangenen Einspeisevergütung vom Netzbetreiber aufgrund von Netzumbaumaßnahmen verlangen kann.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 30 U 425/18

Leitsätze: Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur steht einem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber seit Inkrafttreten des EEG 2014 dann kein Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Einspeisevergütung zu, wenn die Anlage vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden und ein Vergütungszeitraum nach Inkrafttreten des EEG 2014 betroff

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Rechtsprechung– 27 U 8/17

Sachverhalt: Die Klägerin errichtete zwei Fotovoltaikanlagen, bei denen die größere zunächst mit einem Funkrundsteuerempfänger (RSE) ausgerüstet wurde, der ein ferngesteuertes An- und Abschalten der Anlage ermöglichte. Auf den Hinweis der Beklagten, dass dieser den Voraussetzungen des § 6 EEG 2012 nicht entspreche, bestellte die Klägerin einen entsprechenden Funkrundsteuerempfänger, der aufgrund von Lieferschwierigkeiten jedoch verspätet eingebaut wurde.

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Rechtsprechung– 33 O 723/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Beklagte die EEG-Einspeisevergütung von 2015 und 2016 für Strom aus Photovoltaikanlagen an die klagende Netzbetreiberin zurück zu zahlen hat. Der Beklagte hat sämtliche Anlagen bei der Klägerin rechtskonform angemeldet, allerdings entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet.

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Aufsatz

Die Autoren erläutern in ihrem Bericht drei Voten der Clearingstelle. Im Votum 2018/11 mit grundsätzlicher Bedeutung geht es um die Fragestellung, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus unter Geltung des EEG 2009 für diejenigen Strommengen besteht, die gekoppelt mit messtechnisch nicht erfassten und daher rechnerisch im Rahmen eines Umweltgutachtens ermittelten Wärmemengen erzeugt werden.

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Rechtsprechung– 13 K 6520/16
Aktenzeichen: 13 K 6520/16

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beklagte die insbesondere in Ziffer 1 ihres Aufsichtsbescheids aufgeführten Bemängelungen:

a) die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des § 23 EEG 2009 müssten im Gutachten dokumentiert werden,

b) die Wesentlichkeit einer Verbesserung könne nicht schon bei jeder Modernisierungsmaßnahme angenommen werden, sondern erst dann, wenn die Modernisierungsmaßnahme in einem möglichst umfänglichen Maße ausgeschöpft würden

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Rechtsprechung– 30 U 4/18
Aktenzeichen: 30 U 4/18

Leitsätze: 

1. Zu den Anforderungen an die Bescheinigung eines Umweltgutachters nach § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009.

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Rechtsprechung– 8 B 38/17
Aktenzeichen: 8 B 38/17

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Übergangsvorschrift im Sinne des § 66 Abs. 13 Nr. 1 EEG 2012 analog auf Unternehmen anwendbar ist, die für bestimmte Abnahmestellen im Jahr 2012 erstmals Anträge stellten, weil sie aufgrund der modifizierten Regelung in § 39 Abs. 1

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Votum 2018/25– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/25

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms aus seinen Solaranlagen unter Beibehaltung der bisherigen Einspeisevergütung besitzt, nachdem die Solaranlagen aufgrund eines Brandes zunächst ersetzt und anschließend auf ein anderes Gebäude versetzt wurden.

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Schiedsspruch 2018/21– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/21

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu entscheiden, ob für die Solaranlagen der Schiedsklägerinnen gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 das EEG 2012 in der am 31.

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Rechtsprechung– 2 U 129/17

Sachverhalt: Die Betreiberin einer Biogasanlage fordert vom Netzbetreiber die Zahlung des Formaldehydbonus i. S. d. § 27 Abs. 5 EEG 2009. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme war die Biogasanlage immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig. Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergab sich jedoch nachträglich aufgrund einer Änderung der 4. BImschV.

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Rechtsprechung

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Betreiberin einer Wasserkraftanlage eine Vergütungsanpassung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 aufgrund einer Modernisierung zusteht. 

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autoren betrachten in ihrem Beitrag die Entwicklung der auf die EEG-Umlage bezogenen Privilegierung des Verbrauchs von eigenerzeugtem Strom sowie die Behandlung von Bestandsanlagen. Dabei gehen sie auf verschiedene Eigenerzeugungskonzepte ein und prüfen die geltenden Bestandsschutzregelungen.

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Rechtsprechung– 6 U 2/16

Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt von der Netzbetreiberin die Zahlung einer Einspeisevergütung für den aus ihrer Fotovoltaikanlage ins Netz der Netbetreiberin eingespeisten Strom.

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Votum 2017/43– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/43

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG|KWKG die Frage vorgelegt, ob die Dach-Solaranlagen zweier Anlagenbetreiber auf verschiedenen Gebäuden zusammenzufassen sind oder ob der Strom aus diesen eigenständig nach dem EEG 2009 zu vergüten ist.

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Rechtsprechung– 6 A 1706/15
Aktenzeichen: 6 A 1706/15
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 66

Leitsatz des Gerichts: 
Eine analoge Anwendung des § 66 Abs. 13 Nr. 1 EEG 2012 auf Fälle des Grünstromprivilegs kommt nicht in Betracht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).

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Rechtsprechung– I-14 U 4/16

Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde -  eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, niedrig

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.

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