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Die Clearingstelle hat am 23. August 2022 den Hinweis zum Thema "Förderung innovativer KWK-Systeme – Einspeisungsort der innovativen erneuerbaren Wärme im Wärmenetz" beschlossen.
Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der betroffenen Kreise im Hinweisverfahren 2021/15-VII, der Eröffnungsbeschluss, der Beschluss zur Verlängerung der Stellungnahmefrist und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.
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In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.
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