Sowohl für EEG-Anlagen als auch für KWKG-Anlagen ist zur Ermittlung der in § 55 Abs. 3
Der Autor stellt das Votum 2020/19-VII der Clearingstelle EEG|KWKG zum Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom vor.
Die Clearingstelle hat am 23. August 2022 den Hinweis zum Thema "Förderung innovativer KWK-Systeme – Einspeisungsort der innovativen erneuerbaren Wärme im Wärmenetz" beschlossen.
Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der betroffenen Kreise im Hinweisverfahren 2021/15-VII, der Eröffnungsbeschluss, der Beschluss zur Verlängerung der Stellungnahmefrist und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.