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Suche in EEG 2014 § 61

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Rechtsprechung– 27 U 14/20

Sachverhalt: Die Beklagte ist ein Versorgungsunternehmen welches mit der Streitverkündeten im Rahmen eines Scheibenpachtmodells einen Pachtvertrag über die Nutzung eines Anteils an einer Erzeugungskapazität eines Heizkraftwerks (sog. Kraftwerksscheibe) geschlossen hat.

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Votum 2020/19-VII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Artikel auf die Entwicklung des Rechtsrahmens der Eigenversorgung ein. Seinen Fokus legt er auf den Einfluss der Bundesnetzagentur mit ihrem Leitfaden zur Eigenversorgung vom 11. Juli 2016.

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Rechtsprechung– 12 U 38/18
Aktenzeichen: 12 U 38/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob für die Berechnung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Geltungszeitraum des EEG 2012 die Erzeugung zeitgleich auf Viertelstundenbasis mit dem Verbrauch erfolgen muss.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich damit, welche Umbaumaßnahmen einer Bestandsanlage zu einer Reduzierung des EEG-Umlageprivilegs führen. Hierzu gehen sie insbesondere auf die Bestandsschutzregelungen in § 61 c und d EEG 2017 ein und setzen sich in diesem Kontext mit den Begriffen "Erneuerung", "Erweiterung" und "Ersetzung" von Bestandsanlagen auseinander.

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Aufsatz

Die Autoren betrachten in ihrem Beitrag die Entwicklung der auf die EEG-Umlage bezogenen Privilegierung des Verbrauchs von eigenerzeugtem Strom sowie die Behandlung von Bestandsanlagen. Dabei gehen sie auf verschiedene Eigenerzeugungskonzepte ein und prüfen die geltenden Bestandsschutzregelungen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

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Aufsatz

Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über die Komplexität des Energierechts und die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft ergeben.

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Aufsatz

Im Beitrag werden ausgewählte besonders praxisrelevante Entscheidungen der Clearingstelle EEG vorgestellt.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2017 beträgt:

6,880 ct/kWh

 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Der Beitrag behandelt den von der Bundesnetzagentur herausgegebenen »Leitfaden zur Eigenversorgung«. die Autoren gehen darin auf die Kritik aus Wissenschaft und Praxis ein.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die finale Fassung ihres Leitfadens zur EEG-Umlagepflicht zur Eigenversorgung nach § 61 EEG 2014 veröffentlicht.

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Aufsatz

Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen auseinander (§ 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014). Darin werden unter anderem Probleme aufgezeigt, die im Zuge des Austausches von Anlagenteilen und damit verbundenen eventuellen Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern entstehen können.

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Empfehlung 2016/12– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 23. Januar 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Jedenfalls zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen nicht mehr seit dem 27. Juli 2021.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Power to Heat. Dabei gehen sie auf die Kostenbelastungen, die beim Umwandlungsprozess und Strombezug auftreten, ein und erörtern, unter welchen Rahmenbedingungen eine Teilnahme mit Power to Heat-Einrichtungen an den Regelenergiemärkten möglich ist.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Der Beitrag widmet sich den Meldepflichten bei Eigenstromnutzung im EEG 2014 sowie den Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Mitteilung. Die Autoren diskutiert zudem die grundsätzliche EEG-Umlagepflicht bei der Eigenversorgung und stellt die rechtlichen Definitionen und Ausnahmeregelungen vor.

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Aufsatz

In Teil 1 des Beitrages befassen sich die Autoren mit einer detaillierten rechtlichen Analyse zur Eigenversorgung und somit zu einem direkten Verbrauch von selbst erzeugtem Strom. Hierbei werden die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich, wie der „Leitfaden zur Eigenversorgung“ der BNetzA, zum Anlass genommen, sich tiefer mit korrespondierenden Rechtsfragen zu beschäftigen.

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Aufsatz

Der Aufsatz setzt sich kritisch mit der Konsultationsfassung des Leitfadens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Eigenversorgung (Stand vom 16. Oktober 2015) auseinander. Die Autoren gehen zunächst auf die Bedeutung des Eigenversorgungsprivilegs ein bevor sie die Entwicklung der Anforderungen an Eigenversorgungssachverhalte darstellen.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zur Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz, das am 23. Februar 2015 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2016 beträgt:

6,354 ct/kWh

 

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