In dem Votum hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob eine Anlage, um ältere Bestandsanlage im Sinne des EEG zu sein, dauerhaft in Eigenversorgung betrieben worden sein muss (im Ergebnis verneint) oder ob es ausreicht, dass sie lediglich zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem 1. September 2011 in Eigenversorgung betrieben wurde (im Ergebnis bejaht).
1. Vergütung
Der Zubau eines Speichers kann erfolgen, ohne dass der ursprüngliche Vergütungssatz berührt wird. Der in der EEG-Anlage erzeugte und direkt in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird weiterhin mit den „alten“ Vergütungssätzen vergütet.
Vorabinformation:
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen im Bereich der EEG-Umlage-Privilegierung im EEG 2021.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 12. November 2020 als reine Online-Veranstaltung stattgefunden hat. Hier wurden insbesondere die wichtigsten Kerninhalte des Entwurfes zum EEG 2021 diskutiert.
Rechtslage seit dem EEG 2023:
Jedenfalls zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen nicht mehr seit dem 27. Juli 2021.
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "
Es kommt darauf an, welche EEG-Fassung für die jeweiligen Solarstromanlagen anzuwenden ist:
1. Vergüteter Eigenverbrauch gemäß EEG 2009 und EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung
I. Wechsel zwischen Volleinspeisung und (teilweisen) Eigenverbrauch