Direkt zum Inhalt

Suche in EEG 2021 §§ 103, 104

Angezeigt werden Ergebnisse 1 - 9 von 9 gesamt (Seite 1 von 1).
Rechtsprechung– 3 O 541/23

Sachverhalt: Die Klägerin ist ein Industrieunternehmen mit erheblichem Strombedarf, die Beklagte ist Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB).

1
Rechtsprechung– 5 K 1552/22.F
Aktenzeichen: 5 K 1552/22.F

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Mühlenbetrieb. Hierfür begehrt sie die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2022. 

Ergebnis: Verneint.

1
Rechtsprechung– 27 U 14/20

Sachverhalt: Die Beklagte ist ein Versorgungsunternehmen welches mit der Streitverkündeten im Rahmen eines Scheibenpachtmodells einen Pachtvertrag über die Nutzung eines Anteils an einer Erzeugungskapazität eines Heizkraftwerks (sog. Kraftwerksscheibe) geschlossen hat.

1
Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit dem neuen § 104 Abs. 5 EEG 2021, durch den ein zusätzliches Leistungsverweigerungsrecht zu § 104 Abs. 4 EEG 2017 eingeführt wurde.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021 §§ 103, 104

Der vorliegende Artikel berichtet über eine im EEG 2021 versteckte Regelung, die manche energieintensiven Unternehmen von der Nachzahlungen der EEG-Umlage befreit. Es handele sich um einen rechtlichen Trick, indem Teile der Kraftwerkskapazitäten an Großverbraucher verpachtet wurden und somit Eigenverbrauch auf Papier erreicht wurde.

1
Politisches Programm

Am 20.01.2021 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz Transmission, Amprion, TransnetBW und Tennet TSO) gemeinsame Grundsätze zum Messen und Schätzen im EEG 2021 veröffentlicht. Sie stellen ihr Grundverständnis

1
Votum 2020/19-VII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.

1
Mastodon