Der Autor stellt das Votum 2020/19-VII der Clearingstelle EEG|KWKG zum Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom vor.
Sachverhalt: Die Beklagte ist ein Versorgungsunternehmen welches mit der Streitverkündeten im Rahmen eines Scheibenpachtmodells einen Pachtvertrag über die Nutzung eines Anteils an einer Erzeugungskapazität eines Heizkraftwerks (sog. Kraftwerksscheibe) geschlossen hat.
Der Beitrag befasst sich mit dem neuen § 104 Abs. 5 EEG 2021, durch den ein zusätzliches Leistungsverweigerungsrecht zu § 104 Abs. 4 EEG 2017 eingeführt wurde.
Der vorliegende Artikel berichtet über eine im EEG 2021 versteckte Regelung, die manche energieintensiven Unternehmen von der Nachzahlungen der EEG-Umlage befreit. Es handele sich um einen rechtlichen Trick, indem Teile der Kraftwerkskapazitäten an Großverbraucher verpachtet wurden und somit Eigenverbrauch auf Papier erreicht wurde.
Am 20.01.2021 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz Transmission, Amprion, TransnetBW und Tennet TSO) gemeinsame Grundsätze zum Messen und Schätzen im EEG 2021 veröffentlicht. Sie stellen ihr Grundverständnis
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.