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Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?

Ja.

Mit Inkrafttreten des EEG 2023 am 01.01.2023 entfielen alle bisherigen Regelungen zur Eigenversorgung im Zusammenhang mit der  EEG-Umlage (§§ 3 Nr. 19 sowie 59 bis 69 EEG 2023 weggefallen). Eigenversorgung bei Neu- und Bestandsanlagen ist ohne Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage weiterhin möglich.

Grundlage für die Abschaffung ist das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.

Am 28. Mai 2022 ist eine Regelung in Kraft getreten, die eine Reduktion der EEG-Umlage für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 auf 0 Cent anordnete (§ 60 Abs. 1a Satz 1 EEG 2021). Die Pflicht zur Meldung an den Netzbetreiber gemäß den §§ 74 und 74a EEG 2021 entfiel für in diesem Zeitraum erzeugte Strommengen (§ 60 Abs. 1c EEG 2021). Somit war bereits in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2022 keine EEG-Umlage mehr zu entrichten, auch wenn die Regelungen zur EEG-Umlage in den §§ 60ff. EEG 2021 fortbestanden.

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