Direkt zum Inhalt

Suche in EEG 2017 §§ 10a, 24 Abs. 3

Angezeigt werden Ergebnisse 1 - 16 von 16 gesamt (Seite 1 von 1).
Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.

1
Votum 2021/25-VIII– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/25-VIII

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

1
Votum 2020/4-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.

1
Votum 2019/7– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/7

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob

1
Stellungnahme 2016/42/Stn– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/42/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nicht. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber berechtigt ist, den Messstellenbetrieb selbst vorzunehmen, und den Messstellenbetrieb vollständig - einschließlich der Messdienstleistung - übernimmt.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Gegenwärtig kommt es zahlreichen Fällen zu Verzögerungen beim Einbau der notwendigen Messeinrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Positionspapier zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei Inbetriebnahme von EEG-Anlagen (BK6-22-362) veröffentlicht.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Werden zu Solaranlagen, die dem Marktintegrationsmodell unterfallen (MIM-Anlagen) EEG-Anlagen hinzugebaut, die nicht dem Marktintegrationsmodell unterfallen (Nicht-MIM-Anlagen), ist die Regelung des § 33 Abs. 4

1
Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Grundsätzlich ja.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt darauf an, welche EEG-Fassung für die jeweiligen Solarstromanlagen anzuwenden ist:

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG steht dem Anschluss von PV-Kleinstanlagen über die Steckdose an das Hausnetz (sog. Plug&Play-Anlagen) nicht entgegen. Die Betreiberinnen und Betreiber von solchen Anlagen sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, alle Anforderungen einzuhalten, die das EEG an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien stellt:

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) am 2. September 2016 haben sich die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert. Es gilt § 10a

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein, dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht (mehr) möglich.

1