Das Bundesamt für Naturschutz hat die Ergebnisse des von ihm in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts "Landschaftsbild und Energiewende" veröffentlicht. Gegenstand des Projekts war die Analyse der "landschaftsästhetischen Wirkungen von Windenergie -, Freiflächenphotovoltaik- und Biogasanlagen sowie Pumpspeicherkraftwerken" und deren Planungs- und Zulassungsverfahren.
Die Clearingstelle EEG hat am 20. September 2017 den Hinweis zum Thema »PFC-belastete (Acker-)Flächen als Konversionsflächen i.S.d. EEG« beschlossen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 11. August 2017. Die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen sind im Anhang beigefügt.
Das hängt maßgeblich vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der installierten Leistung der Gesamtanlage ab.
Bei Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind, besteht ein Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nur noch
Wird ein PV-Modul nach dem 31. Dezember 2008 versetzt, so lässt dies sowohl den Inbetriebnahmezeitpunkt als auch den Vergütungszeitraum unberührt.
Bei Schienenwegen ist die Entfernung von 110 Metern vom seitlichen Ende des Gleisbetts aus zu messen. Denn die Gesamtheit aus Schienensträngen und Gleisbett bildet die befestigte Fahrbahn des „Schienenweges“ im Sinne der Regelung.
Nein.
Von den Regelungen im EEG, die sich auf Flächen »längs von Autobahnen« beziehen, sind nur Straßen erfasst, die nach § 2 FStrG als Bundesautobahnen gewidmet und/oder nach StVO als Autobahnen beschildert sind. Sonstige Bundesstraßen sind keine Autobahnen im Sinne der Regelung. Eine nähere Begründung können Sie dem Hinweis 2011/8 unter Abschnitt 2.2 entnehmen.
Ja – wenn die jeweils geltenden weiteren Fördervoraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.
In den meisten Fällen ja.
Ja, wenn im Einzelfall die Vergütungs- oder Fördervoraussetzungen der jeweils maßgeblichen EEG-Fassung erfüllt sind.
Ob eine Fotovoltaikanlage auf dem deutschen Festland oder auf einem deutschen Binnengewässer errichtet wurde, ist für die Anwendbarkeit des EEG und die grundsätzliche Vergütungsfähigkeit nach dem EEG an sich ohne Bedeutung.